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MASGZ akzeptiert Vergleich vor dem Arbeitsgericht

- Erschienen am 05.05.2026 - Presemitteilung 050/2026

Nach Geschehnissen im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel, die im Jahr 2025 bekannt wurden, hatte die Hausleitung des damaligen Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) des Landes Brandenburg gegenüber dem ärztlichen Leiter der Einrichtung sowie seiner Stellvertreterin die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Eine zwischenzeitliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel endete mit einem Vergleich, der beinhaltet, dass die Arbeitsverhältnisse der beiden medizinischen Führungskräfte unter den bisherigen Bedingungen fortbestehen. 

Die Hausleitung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) kam nun nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend sind, um die Kündigungen aufrechtzuerhalten. Daher hat das MASGZ nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Vergleich bis zum 4. Mai 2026 zu widerrufen. 

Vor dem Hintergrund der Geschehnisse, die im vergangenen Jahr bekannt wurden, wird auf Veranlassung des MASGZ derzeit eine umfassende Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zum Besuchsrecht sowie zur Besuchsordnung im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel durchgeführt.