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Verwendung des Logos

In Publikationen (online und gedruckt) sowie in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen ist die Beteiligung des Landes Brandenburg an der Finanzierung des jeweiligen Projektes in geeigneter Weise deutlich zu machen.

Die Wort-Bild-Marke (Logo) besteht aus dem stilisierten Adler und dem Schriftzug „Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ darunter.

Das Logo des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist gemeinsam mit der Förderfloskel „Gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg“ darunter gut sichtbar zu verwenden.

Steht die Förderfloskel über dem Logo wird die Kurzform „Gefördert durch“ genutzt.

Bei der gemeinsamen Förderung mehrerer Ministerien sind das Landeslogo sowie der Zusatz „Gefördert mit Mitteln des Landes Brandenburg“ anzuwenden. Dies stellt keine Gegenleistung im steuerrechtlichen Sinne dar.

Empfohlene Mindestgröße:
DIN A3: Höhe: 54,4 mm / Breite: 52,55 mm DIN A4: Höhe: 36,3 mm / Breite: 35,0 mm

DIN A5 und DIN-Lang Anwendung: Höhe: 27,1 mm / Breite: 26,2 mm

Als kleinstmögliche Variante der Wort-Bild-Marke mit Ressort-Namen wird die DIN A5-Größe festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Lesbarkeit des Ressort-Namens muss gewährleistet sein.

Hinweise:

Das Logo darf nicht verändert werden und ist so zu verwenden, wie vorgegeben.
In der Grundversion erscheinen der Adler in Rot und der Schriftzug in Schwarz. Die farbige Variante des Logos erscheint nur auf weißen oder hellgrauen Hintergründen. Einfarbige Drucksachen verwenden die schwarze Variante. Für dunkle und farbige Hintergründe ist die weiße Variante vorgesehen (Negativ-Strich-Variante). Grundsätzlich ist bei der Platzierung des Logos darauf zu achten, dass das Ministerium nicht als Herausgeber dargestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des jeweiligen Logos auf diese Maßnahme begrenzt ist.
Für die Nutzung des Logos ist eine Freigabe erforderlich.

Beide Logos (MASGZ oder Landeslogo), Hinweise zur genauen Verwendung sowie Freigaben erhalten Sie im Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt:
janine.maerker@mgs.brandenburg.de

Hinweis für ESF+ geförderte Projekte

Die Art der Förderung und die Vorgaben für das Land Brandenburg bestimmen die verpflichtende Logo-Kombination der Fördermittelgeber in Ihren Unterlagen und Kommunikationsmaßnahmen. Welche Kombination für Sie infrage kommt, entnehmen Sie Ihrem Zuwendungsbescheid.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://esf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Merkblatt_Transparenz-und-Kommunikation_15052025.pdf

In Publikationen (online und gedruckt) sowie in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen ist die Beteiligung des Landes Brandenburg an der Finanzierung des jeweiligen Projektes in geeigneter Weise deutlich zu machen.

Die Wort-Bild-Marke (Logo) besteht aus dem stilisierten Adler und dem Schriftzug „Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ darunter.

Das Logo des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist gemeinsam mit der Förderfloskel „Gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg“ darunter gut sichtbar zu verwenden.

Steht die Förderfloskel über dem Logo wird die Kurzform „Gefördert durch“ genutzt.

Bei der gemeinsamen Förderung mehrerer Ministerien sind das Landeslogo sowie der Zusatz „Gefördert mit Mitteln des Landes Brandenburg“ anzuwenden. Dies stellt keine Gegenleistung im steuerrechtlichen Sinne dar.

Empfohlene Mindestgröße:
DIN A3: Höhe: 54,4 mm / Breite: 52,55 mm DIN A4: Höhe: 36,3 mm / Breite: 35,0 mm

DIN A5 und DIN-Lang Anwendung: Höhe: 27,1 mm / Breite: 26,2 mm

Als kleinstmögliche Variante der Wort-Bild-Marke mit Ressort-Namen wird die DIN A5-Größe festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Lesbarkeit des Ressort-Namens muss gewährleistet sein.

Hinweise:

Das Logo darf nicht verändert werden und ist so zu verwenden, wie vorgegeben.
In der Grundversion erscheinen der Adler in Rot und der Schriftzug in Schwarz. Die farbige Variante des Logos erscheint nur auf weißen oder hellgrauen Hintergründen. Einfarbige Drucksachen verwenden die schwarze Variante. Für dunkle und farbige Hintergründe ist die weiße Variante vorgesehen (Negativ-Strich-Variante). Grundsätzlich ist bei der Platzierung des Logos darauf zu achten, dass das Ministerium nicht als Herausgeber dargestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des jeweiligen Logos auf diese Maßnahme begrenzt ist.
Für die Nutzung des Logos ist eine Freigabe erforderlich.

Beide Logos (MASGZ oder Landeslogo), Hinweise zur genauen Verwendung sowie Freigaben erhalten Sie im Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt:
janine.maerker@mgs.brandenburg.de

Hinweis für ESF+ geförderte Projekte

Die Art der Förderung und die Vorgaben für das Land Brandenburg bestimmen die verpflichtende Logo-Kombination der Fördermittelgeber in Ihren Unterlagen und Kommunikationsmaßnahmen. Welche Kombination für Sie infrage kommt, entnehmen Sie Ihrem Zuwendungsbescheid.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://esf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Merkblatt_Transparenz-und-Kommunikation_15052025.pdf