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Einwanderung und Integration

Aktueller Hinweis: Diese Seite wird zur Zeit überarbeitet. 

 

Brandenburg ist ein weltoffenes, vielfältiges und tolerantes Land mit einer langen Geschichte der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Die gelingende Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten hat für die Landesregierung hohe Priorität, um den Betroffenen schnell soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ist eine Querschnittsaufgabe, die Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam meistern können.

Integration ist ein vielschichtiger Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht dabei um gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Integration braucht neben dem Einsatz der Eingewanderten auch die Offenheit und Akzeptanz der Gesellschaft und ihrer Institutionen gegenüber Diversität und Vielfalt. Ziel von Integration ist es, dass aufgrund einer Einwanderungsgeschichte mögliche bestehende Ungleichheiten bei der Teilhabe an der Gesellschaft abgebaut werden, so dass gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft gestärkt wird.

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Brandenburg ist ein weltoffenes, vielfältiges und tolerantes Land mit einer langen Geschichte der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Die gelingende Integration von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten hat für die Landesregierung hohe Priorität, um den Betroffenen schnell soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ist eine Querschnittsaufgabe, die Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam meistern können.

Integration ist ein vielschichtiger Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht dabei um gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Integration braucht neben dem Einsatz der Eingewanderten auch die Offenheit und Akzeptanz der Gesellschaft und ihrer Institutionen gegenüber Diversität und Vielfalt. Ziel von Integration ist es, dass aufgrund einer Einwanderungsgeschichte mögliche bestehende Ungleichheiten bei der Teilhabe an der Gesellschaft abgebaut werden, so dass gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft gestärkt wird.


Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg

Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Verständigung über Sprache ist in vielen Lebensbereichen elementar. Für Menschen mit Migrationshintergrund, die noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, kann das eine große Hürde sein.

Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Kita, Schule, Gesundheit (stationär und ambulant), Behördengänge zu Jugend-, Sozial-, Gesundheitsamt, Jobcenter oder Polizei sowie zu diversen Beratungsstellen (Familien-, Lebens-, Erziehungsfragen) und den Austausch in den Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnverbünden für Geflüchtete.

Das Telefon- und Videodolmetschertool des Landes Brandenburg bietet diesen Stellen als digitale und damit niedrigschwellige Lösung eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Weitere Informationen zur Laufzeit und zu Rahmenbedingungen:

Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Verständigung über Sprache ist in vielen Lebensbereichen elementar. Für Menschen mit Migrationshintergrund, die noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, kann das eine große Hürde sein.

Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Kita, Schule, Gesundheit (stationär und ambulant), Behördengänge zu Jugend-, Sozial-, Gesundheitsamt, Jobcenter oder Polizei sowie zu diversen Beratungsstellen (Familien-, Lebens-, Erziehungsfragen) und den Austausch in den Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnverbünden für Geflüchtete.

Das Telefon- und Videodolmetschertool des Landes Brandenburg bietet diesen Stellen als digitale und damit niedrigschwellige Lösung eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Weitere Informationen zur Laufzeit und zu Rahmenbedingungen:


Förderung der Migrationssozialarbeit

Migrationssozialarbeit ist ein wichtiger Baustein der Unterstützungsstruktur bei der Integration. Die Finanzierung der Migrationssozialarbeit und der Fachberatungsdienste ist im Landesaufnahmegesetz verankert, um durch niedrigschwellige Beratung die Teilhabe von Eingewanderten zu ermöglichen.

Die Beratung wird von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und anderen Trägern durchgeführt und zum Teil an festen Standorten, zum Teil aufsuchend in Gemeinschaftsunterkünften angeboten.

Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung und psychosozialer Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit und Vermittlungshilfe z.B. in Frauenberatung, Kinderschutz-, Familien- und Erziehungsberatung sowie schulpsychologische Beratung. Außerdem erhalten Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, eine Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.

Migrationssozialarbeit ist ein wichtiger Baustein der Unterstützungsstruktur bei der Integration. Die Finanzierung der Migrationssozialarbeit und der Fachberatungsdienste ist im Landesaufnahmegesetz verankert, um durch niedrigschwellige Beratung die Teilhabe von Eingewanderten zu ermöglichen.

Die Beratung wird von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und anderen Trägern durchgeführt und zum Teil an festen Standorten, zum Teil aufsuchend in Gemeinschaftsunterkünften angeboten.

Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen, rund um die Themen Verfahrensberatung und psychosozialer Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, bekommen Hilfsangebote bei Gewaltbetroffenheit und Vermittlungshilfe z.B. in Frauenberatung, Kinderschutz-, Familien- und Erziehungsberatung sowie schulpsychologische Beratung. Außerdem erhalten Geflüchtete eine individuelle Integrationsförderung und -begleitung, eine Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Anfang an.


Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte Spezifische Ziele)

  • Asyl,
  • Integration,
  • Rückkehr und
  • Solidarität.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. Der AMIF wird in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Der AMIF ermöglicht Projektförderungen in den Themenfeldern (sogenannte Spezifische Ziele)

  • Asyl,
  • Integration,
  • Rückkehr und
  • Solidarität.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Landesintegrationskonzept

Zuwanderung und Integration sind wichtige Politikfelder für Brandenburg. Die Landesregierung orientiert sich vor allem an den Chancen, die Zuwanderung und Integration bieten und an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund.

Das Landesintegrationskonzept Brandenburg steht unter dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“.

Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbände und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Konzept von der Landesregierung erarbeitet.

Das Landesintegrationskonzept ist in sieben Handlungsfelder gegliedert:

  • Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur,
  • Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus,
  • Bildung,
  • berufliche Perspektiven,
  • gesundheitliche Versorgung,
  • zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik und
  • gesellschaftliche Teilhabe.

Zuwanderung und Integration sind wichtige Politikfelder für Brandenburg. Die Landesregierung orientiert sich vor allem an den Chancen, die Zuwanderung und Integration bieten und an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund.

Das Landesintegrationskonzept Brandenburg steht unter dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“.

Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbände und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Konzept von der Landesregierung erarbeitet.

Das Landesintegrationskonzept ist in sieben Handlungsfelder gegliedert:

  • Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur,
  • Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus,
  • Bildung,
  • berufliche Perspektiven,
  • gesundheitliche Versorgung,
  • zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik und
  • gesellschaftliche Teilhabe.

Geflüchtete und Asylsuchende

Geflüchtete und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.

Geflüchtete und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not geflohen sind.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Deutschland ist aber auch aus humanitären Gründen verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu bieten und ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen.


Aufnahme von Geflüchteten in Brandenburg

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.

Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) untersteht.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.

Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach längstens sechs Monaten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel wurde mit Amtsblatt Nr. 34 vom 20. August 2025 veröffentlicht.

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der aktuellen Verteilungsquote muss Brandenburg 3,03 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen.

Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) untersteht.

In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Das Land ist deshalb dort nur für die Unterbringung und Betreuung zuständig.

Grundsätzlich werden Asylsuchende aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach längstens sechs Monaten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (rechtliche Grundlage: Landesaufnahmegesetz).

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote gemäß Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung. Der aktuelle Verteilerschlüssel wurde mit Amtsblatt Nr. 34 vom 20. August 2025 veröffentlicht.


Landesrechtliche Bestimmungen zur Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Geflüchteten, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Geflüchteten, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind öffentliche Aufgaben, die in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen wurden.


Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder

Das Integrationsmonitoring ist ein gemeinsames Projekt der Bundesländer und wurde im April 2025 bereits zum achten Mal veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den zentralen Bereichen von Integration und Teilhabe im Zeitraum von 2021 bis 2024 für die einzelnen Länder sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt positive gesellschaftliche Entwicklungen auf und weist auf Handlungsbedarfe hin.

Das Integrationsmonitoring ist ein gemeinsames Projekt der Bundesländer und wurde im April 2025 bereits zum achten Mal veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung in den zentralen Bereichen von Integration und Teilhabe im Zeitraum von 2021 bis 2024 für die einzelnen Länder sowie die gesamte Bundesrepublik. Der Bericht zeigt positive gesellschaftliche Entwicklungen auf und weist auf Handlungsbedarfe hin.