Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte
Die Bereitstellung von sicheren Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ein Teil der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg.
Brandenburg ist dabei eingebunden in das nationale und europäische System zur Kontrolle und Überwachung der im Verkehr befindlichen Arzneimittel und Medizinprodukte.
Damit Arzneimittel und Medizinprodukte Krankheiten und Beschwerden wirksam heilen oder lindern können, muss der Weg vom Hersteller zu Patientinnen und Patienten sicher sein. Das gewährleistet das Gesundheitsministerium (MGS) zusammen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Abwehr von Risiken, die zum Beispiel durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung entstehen können, erfordert eine fortlaufende und möglichst lückenlose Überwachung all derjenigen, die diese Produkte herstellen, mit ihnen handeln und/oder sie in Verkehr bringen.
Hierfür existiert ein aufeinander abgestimmtes System von Bundes- und Länderbehörden mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben.
Das MGS ist dabei zuständig für die Auslegung der auf EU- und Bundesebene erlassenen einschlägigen Rechtsnormen sowie der zugehörigen Verordnungen:
Die Bereitstellung von sicheren Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ein Teil der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg.
Brandenburg ist dabei eingebunden in das nationale und europäische System zur Kontrolle und Überwachung der im Verkehr befindlichen Arzneimittel und Medizinprodukte.
Damit Arzneimittel und Medizinprodukte Krankheiten und Beschwerden wirksam heilen oder lindern können, muss der Weg vom Hersteller zu Patientinnen und Patienten sicher sein. Das gewährleistet das Gesundheitsministerium (MGS) zusammen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Abwehr von Risiken, die zum Beispiel durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung entstehen können, erfordert eine fortlaufende und möglichst lückenlose Überwachung all derjenigen, die diese Produkte herstellen, mit ihnen handeln und/oder sie in Verkehr bringen.
Hierfür existiert ein aufeinander abgestimmtes System von Bundes- und Länderbehörden mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben.
Das MGS ist dabei zuständig für die Auslegung der auf EU- und Bundesebene erlassenen einschlägigen Rechtsnormen sowie der zugehörigen Verordnungen:
Darüber hinaus beaufsichtigt das MGS das LAVG. Das LAVG überwacht unter anderem alle in Brandenburg ansässigen Apotheken, sowie sämtliche Betriebe und Einrichtungen, in denen (apotheken- sowie verschreibungspflichtige) Arzneimittel und/oder Medizinprodukte hergestellt, (klinisch) geprüft, gehandelt, gelagert oder in Verkehr gebracht beziehungsweise in denen Medizinprodukte angewendet und aufbereitet werden.
Weiterhin beaufsichtigt das MGS die in Brandenburg für die Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
Darüber hinaus beaufsichtigt das MGS das LAVG. Das LAVG überwacht unter anderem alle in Brandenburg ansässigen Apotheken, sowie sämtliche Betriebe und Einrichtungen, in denen (apotheken- sowie verschreibungspflichtige) Arzneimittel und/oder Medizinprodukte hergestellt, (klinisch) geprüft, gehandelt, gelagert oder in Verkehr gebracht beziehungsweise in denen Medizinprodukte angewendet und aufbereitet werden.
Weiterhin beaufsichtigt das MGS die in Brandenburg für die Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
Giftnotruf
Der Giftnotruf der Charité ist das zuständige Giftinformationszentrum für die Region Berlin-Brandenburg, das Bürgerinnen und Bürger bei Vergiftungen oder Vergiftungsverdacht berät.
Der Giftnotruf der Charité ist für telefonische Notfallberatungen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar: 030 19240
Bei akuten Vergiftungs-Erscheinungen oder bei Lebensgefahr rufen Sie bitte zuerst immer den allgemeinen Notruf an: 112
Diese Beratungen sind für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Der Giftnotruf der Charité ist das zuständige Giftinformationszentrum für die Region Berlin-Brandenburg, das Bürgerinnen und Bürger bei Vergiftungen oder Vergiftungsverdacht berät.
Der Giftnotruf der Charité ist für telefonische Notfallberatungen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar: 030 19240
Bei akuten Vergiftungs-Erscheinungen oder bei Lebensgefahr rufen Sie bitte zuerst immer den allgemeinen Notruf an: 112
Diese Beratungen sind für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Apotheken-Notdienst
Jede Nacht und an jedem Sonn- und Feiertag leisten Apotheken in allen Regionen Notdienst. Sie garantieren eine umfassende Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln.
Ein Notdienstkalender regelt die Reihenfolge, wann welche Apotheke Dienst hat.
Auskünfte zu in Ihrer Nähe gelegenen Notdienst-Apotheken erhalten Sie telefonisch:
- unter der Rufnummer (0800) 0022833 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder ohne Vorwahl unter 22833 (69ct/min aus dem deutschen Mobilfunknetz)
- per SMS „apo“ an die 22833 von jedem Handy (69ct/SMS)
- per mobilem Internet unter www.22833.mobi
- Apotheken-Notdienst im Land Brandenburg
Jede Nacht und an jedem Sonn- und Feiertag leisten Apotheken in allen Regionen Notdienst. Sie garantieren eine umfassende Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln.
Ein Notdienstkalender regelt die Reihenfolge, wann welche Apotheke Dienst hat.
Auskünfte zu in Ihrer Nähe gelegenen Notdienst-Apotheken erhalten Sie telefonisch:
- unter der Rufnummer (0800) 0022833 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder ohne Vorwahl unter 22833 (69ct/min aus dem deutschen Mobilfunknetz)
- per SMS „apo“ an die 22833 von jedem Handy (69ct/SMS)
- per mobilem Internet unter www.22833.mobi
- Apotheken-Notdienst im Land Brandenburg