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Eröffnung der Außengrenzeinrichtung des Landes Brandenburg am Flughafen BER

- Erschienen am 08.06.2026 - Presemitteilung TH

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am Freitag, den 12. Juni 2026, nimmt auch die Außengrenzeinrichtung des Landes Brandenburg am Flughafen BER ihren Betrieb auf.

Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen:

Wann:
Freitag, 12. Juni 2026, Beginn: 12:45 Uhr
(Einlass ab 12:00 Uhr)

Wo:
Kirchstr. 38 (Gebäude G 3035) 12529 Schönefeld
(Zufahrt über Willy–Brandt -Str.)

Wer:
Alexander Dobrindt,
Bundesminister des Innern
René Wilke, Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Dr. Jan Redmann, Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Desirée Schrade, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg

Ablauf:
Zu Beginn werden die anwesenden Minister kurze Statements vor der Einrichtung abgeben. Beim anschließenden Gang durch das Gebäude der Außengrenzeinrichtung besteht die Möglichkeit für Film- und Fotoaufnahmen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur eingeschränkt. Wir bitten darum, einen entsprechenden Wunsch gemeinsam mit der Akkreditierung einzureichen, um hier praktikable Lösungen zu finden. Außerhalb des Gebäudes stehen die Minister im Anschluss für kurze Bild- und Tonaufnahmen zur Verfügung. Die Vermittlung erfolgt über die ebenfalls anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Pressestellen der Ministerien.

Hinweise:
Eine Akkreditierung ist zwingend erforderlich. Bitte informieren Sie uns bis spätestens Mittwoch, 10. Juni 2026 per E-Mail an presse@masgz.brandenburg.de über Ihren Teilnahmewunsch. Die Akkreditierungsbitte sollte neben Ihrem vollständigen Namen auch das Medium oder die Agentur beinhalten, für das oder die Sie vor Ort sein werden. Für die Anreise mit eigenem Fahrzeug stehen Ihnen Parkmöglichkeiten am FBB-Gelände entlang der Willy–Brandt–Straße zur Verfügung (z.T. gebührenpflichtig).

Hintergrund:

Die GEAS-Reform wurde im Mai 2024 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen und tritt ab dem 12. Juni 2026 in Kraft. Die Reform bringt verschiedene Neuerungen mit sich.

Dazu zählt unter anderem, dass künftig in bestimmten Fällen die Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz verpflichtend bereits an den europäischen Außengrenzen (in Deutschland See- und Flughäfen) durchgeführt werden sollen. Dies ist dann der Fall, wenn von den Antragstellerinnen und Antragstellern eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung ausgeht, sie die Behörden bezüglich ihrer Identität getäuscht haben oder aus Herkunftsländern stammen, deren Staatsangehörige ohnehin nur geringe Chancen auf einen internationalen Schutzstatus haben.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesinnenministeriums unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/gemeinsame-europaeische-asylsystem-node.html

Abbinder

Ident-Nr
TH
Datum
08.06.2026