Ministerin Müller betont die Bedeutung der geschlechtergerechten Erforschung von Berufskrankheiten
Forderung nach systematischer Integration von Genderaspekten in Forschung und Anerkennungsverfahren
- Erschienen am - PresemitteilungAuf der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) betonten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Aspekte in der Erforschung von Berufskrankheiten stärker zu berücksichtigen. Brandenburgs Arbeitsschutzministerin Britta Müller hob hervor, wie wichtig es ist, die Forschung in diesem Bereich zu intensivieren, um faire und gleichberechtigte Anerkennungsverfahren für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die ASMK-Hauptkonferenz fand am 26. und 27. November in München statt.
Ministerin Müller: „Es ist wichtig, dass frauenspezifische Belastungen in der Arbeitswelt erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Nur so können wir faire Anerkennungsverfahren gewährleisten und allen Beschäftigten – unabhängig vom Geschlecht – einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglichen. Die Forschung und die Anerkennung von Berufskrankheiten orientieren sich immer noch vor allem an den männlich geprägten Arbeitswelten. Es existieren kaum statistische Daten, die Berufskrankheiten nach Berufsgruppen, Alter und Geschlecht beschreiben. Dies gilt auch für Berechnungsmodelle, die krankheitsverursachenden Einwirkungen zugrunde gelegt werden. Grenzwerte und Dosisdefinitionen für Berufskrankheiten beruhen oft auf männlichen Referenzwerten. Doch mit dem Wandel in der Arbeitswelt und den steigenden Erwerbszahlen von Frauen in verschiedenen Berufsbereichen, müssen endlich auch frauenspezifische Gesundheitsrisiken und -belastungen in den Fokus rücken.“
Mit dem Antrag „Geschlechtergerechte Erforschung von Berufskrankheiten“, bei dem Brandenburg Mitantragsteller war, fordert die ASMK die Bundesregierung auf, Daten zu Berufskrankheiten geschlechterdifferenziert zu erheben und auszuwerten. Ein Expertenkreis soll einberufen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen eine geschlechtergerechte Erforschung und Bewertung von Berufskrankheiten fördern. Damit wird perspektivisch eine systematische Erweiterung der Liste von Berufskrankheiten um frauenspezifische Erkrankungen angestrebt.
Frauen zeigen seltener Berufskrankheiten an und bekommen diese auch seltener als Männer anerkannt (Quelle: BK-Monitoring Berichte der gesetzlichen Unfallversicherung). Es ist davon auszugehen, dass dies weniger an den geringeren gesundheitlichen Risiken typischer „Frauenberufe“ liegt, als an der Tatsache, dass sich die arbeitswissenschaftliche Forschung stärker auf Branchen, Tätigkeiten und Beschäftigungsformen richtet, in denen überwiegend Männer arbeiten, heißt es in der Begründung zum ASMK-Antrag.
Hintergrund
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller Länder mit dem Ziel einer Zusammenarbeit und Koordinierung von Länderinteressen in der Arbeits-, Sozial- und Pflegepolitik. Dieser Rahmen bietet die Möglichkeit von Verständigung zu Vorgehensweisen, rechtlichen Vereinbarungen und gemeinsamen Regelungen unter Berücksichtigung der föderalen Eigenständigkeit. Im Jahr 2025 hat Bayern den Vorsitz.
Das Themenfeld ist breit und umfasst unter anderem folgende Inhalte: Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Sozialrecht, Inklusion, Rehabilitation und Pflege. Neben einer gemeinsamen Arbeit der Länder bietet die Konferenz auch eine Plattform für Austausch und Kooperation mit dem Bund durch die Teilnahme der zuständigen Bundesministerien als Gäste.
Internetseite: https://www.asmkonline.de/