Hauptmenü

Versorgung sichern, Belastung begrenzen: Brandenburg fordert Nachbesserungen an der GKV-Reform

- Erschienen am 11.06.2026 - Presemitteilung 058/2026

Brandenburg macht sich im Bundesrat für konkrete Nachbesserungen bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Reform) stark. Auf Initiative von Gesundheitsminister René Wilke bringt Brandenburg in der Sitzung am 12. Juni 2026 gemeinsam mit weiteren Ländern mehrere Anträge ein. Diese fokussieren sich darauf, die Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser, ambulante Praxen und Apotheken zu sichern und den Bund stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen.

Gesundheitsminister René Wilke betont: „Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig, aber sie muss sozial ausgewogen sein und darf die Gesundheitsversorgung nicht gefährden. Genau hier sehen wir konkreten Nachsteuerungsbedarf. Mit unseren Änderungsanträgen im Bundesrat dringen wir darauf, die Reform fair und tragfähig zu gestalten.

Das Flächenland Brandenburg versteht sich als Anwalt einer verlässlichen Gesundheitsversorgung, sowohl durch Krankenhäuser als auch durch ambulante Praxen und Apotheken. Diese stehen schon heute durch die Krankenhausreform des Bundes, den Fachkräftemangel und steigende Kosten unter erheblichem Druck. Wir sehen außerdem den Bund stärker in der Pflicht, zum Beispiel bei der Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern oder der Ausgestaltung des Bundeszuschusses.

Die Gesundheitsversorgung darf durch die GKV-Reform unter keinen Umständen gefährdet werden, sie ist ein entscheidendes Schlüsselthema für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Zugang zu einer Ärztin oder einem Arzt und zu angemessenen medizinischer Versorgung sind für die Menschen in Brandenburg und in Deutschland weit mehr als reine Aspekte sozialer Sicherheit. Sie prägen wesentlich das Gefühl von Vertrauen in unser Gemeinwesen.“

Konkret fordert Brandenburg durch eigene Anträge oder durch gemeinsame Anträge mit anderen Ländern zum Beispiel:

  • eine Streichung der vorgesehenen Deckelung der Pflegebudgets in Krankenhäusern
    • Die Reform sieht vor, dass die Ausgaben für Pflegepersonal in Krankenhäusern zukünftig nur noch bis zu einer bestimmten Höhe steigen dürfen – unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsbedarf. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Angesichts der bereits bestehenden wirtschaftlichen Belastungen der Krankenhäuser, unter anderem mit Blick auf die Krankenhausreform, darf die Personalplanung finanziell nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Daher wird gefordert, diese Deckelung zu streichen.
  • eine Streichung der Fixkostenbegrenzung für hausärztliche Praxen
    • Die Fixkostenbegrenzung geht davon aus, dass Kosten wie Miete, Personal- oder Sachkosten in hausärztlichen Praxen sinken, je mehr Patientinnen und Patienten sie behandeln. Daher sollen die Praxen prozentual geringere Honorare pro Patient beziehungsweise Patientin für zusätzliche Behandlungen erhalten. Diese Regelung benachteiligt Praxen, die eine hohe Zahl an Patientinnen und Patienten versorgen. Zudem setzt sie Fehlanreize, da sie dem Ziel einer stärkeren Ambulantisierung der Versorgung entgegensteht. Vor dem Hintergrund des steigenden Behandlungsbedarfs im ambulanten Bereich wird daher die Streichung der Fixkostenbegrenzung verlangt.
  • eine Streichung der vorgesehenen Erhöhung des Apothekenabschlags
    • Apotheken gewähren den Krankenkassen pro abgegebenem verschreibungspflichtigen Arzneimittel einen Rabatt in Höhe von 1,77 Euro, den sogenannten Apothekenabschlag. Da die Apotheken aufgrund verschiedener Entwicklungen ohnehin unter finanziellem Druck stehen, wird eine Erhöhung dieses Abschlags abgelehnt. So soll vermieden werden, dass noch mehr Apotheken schließen, weil sie in eine finanzielle Schieflage geraten.
  • eine auskömmliche Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger (Personen im SGB II Leistungsbezug) durch den Bund
    • Der Bund zahlt für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger einen pauschalen Beitrag an die gesetzlichen Krankenkassen, der die tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten, nach Angaben der Kassen, jedoch nicht vollständig abdeckt. Die daraus entstehende Finanzierungslücke wird derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit letztlich über die Beiträge der übrigen Versicherten mitfinanziert. Deshalb soll die Höhe des Betrags angepasst werden.
  • eine Streichung der Kürzung und eine Dynamisierung des sogenannten Bundeszuschusses
    • Der Bund zahlt den Krankenkassen einen jährlichen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen, die in diesem Bewusstsein politisch entschieden und der GKV zugewiesen wurden (zum Beispiel Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft). Da dieser Zuschuss seit 2017 auf 14,5 Milliarden Euro jährlich festgeschrieben ist, während Kosten und Einnahmen schwanken, sollte er stattdessen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Deshalb wird eine Dynamisierung dieses Bundeszuschusses angestrebt. Außerdem wird verlangt, die aktuelle Kürzung des Bundeszuschusses zurückzunehmen.

Hintergrund

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung auf die wachsenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung reagieren und die Kostenentwicklung der Beiträge begrenzen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Gesundheit unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erarbeitet und am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. In der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 befassen sich die Länder im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens mit dem Vorhaben und bringen dazu eigene Änderungsanträge ein.