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Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Foto: iStock.com/MarianVejcik_ID_615076890

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, „EMFA")1 ist am 07.05.2024 in Kraft getreten. Es etabliert einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Medienfreiheit und -vielfalt in Europa mit dem Ziel der Transparenz bei staatlicher Werbung. Die Regelungen gelten ab dem 08.08.2025 uneingeschränkt und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat.  

Was zählt zu „staatlicher Werbung“ und unterliegt demnach der Veröffentlichungspflicht?
Grundsätzlich gelten alle bezahlten (bzw. mit Vorteilen oder Vergünstigungen verbundene) Kommunikationsmaßnahmen, die eine Behörde oder öffentliche Stelle bei einem/-r Mediendiensteanbieter/Online-Plattform beauftragt, nach den Vorschriften des EMFA als staatliche Werbung. Auch kostenfreie Ausspielungen (Pro bono) können hierunter fallen, sofern diesen eine „sonstige Gegenleistung“ der Behörde oder öffentlichen Stelle entgegensteht. 

Dazu zählen zum Beispiel

  • Print- und Online-Anzeigen in allen Medien 
  • Politische oder gesellschaftliche Kampagnen 
  • Stellenanzeigen und Recruitingkampagnen 
  • Radio-, Kino- oder TV-Spots 
  • Social-Media-Kampagnen (z.B. Sponsored Posts, Reichweitenkampagnen) 
  • Influencer-Kooperationen 

Übersicht der Werbeausgaben gemäß Medienfreiheitsgesetz (EMFA) im MASGZ
Im Rahmen der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (EMFA) veröffentlicht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt jährlich eine Übersicht über die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.

Öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung des MASGZ* im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.12.2025:

Unternehmen Medium/Plattform Ausgaben (brutto in EUR)
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Google, Instagram 9.000

* im Berichtszeitraum Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)

Ein Richterhammer liegt vor einer europäischen Flagge. (Foto: iStock.com/MarianVejcik_ID_615076890)
Foto: iStock.com/MarianVejcik_ID_615076890

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, „EMFA")1 ist am 07.05.2024 in Kraft getreten. Es etabliert einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Medienfreiheit und -vielfalt in Europa mit dem Ziel der Transparenz bei staatlicher Werbung. Die Regelungen gelten ab dem 08.08.2025 uneingeschränkt und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat.  

Was zählt zu „staatlicher Werbung“ und unterliegt demnach der Veröffentlichungspflicht?
Grundsätzlich gelten alle bezahlten (bzw. mit Vorteilen oder Vergünstigungen verbundene) Kommunikationsmaßnahmen, die eine Behörde oder öffentliche Stelle bei einem/-r Mediendiensteanbieter/Online-Plattform beauftragt, nach den Vorschriften des EMFA als staatliche Werbung. Auch kostenfreie Ausspielungen (Pro bono) können hierunter fallen, sofern diesen eine „sonstige Gegenleistung“ der Behörde oder öffentlichen Stelle entgegensteht. 

Dazu zählen zum Beispiel

  • Print- und Online-Anzeigen in allen Medien 
  • Politische oder gesellschaftliche Kampagnen 
  • Stellenanzeigen und Recruitingkampagnen 
  • Radio-, Kino- oder TV-Spots 
  • Social-Media-Kampagnen (z.B. Sponsored Posts, Reichweitenkampagnen) 
  • Influencer-Kooperationen 

Übersicht der Werbeausgaben gemäß Medienfreiheitsgesetz (EMFA) im MASGZ
Im Rahmen der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (EMFA) veröffentlicht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt jährlich eine Übersicht über die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.

Öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung des MASGZ* im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.12.2025:

Unternehmen Medium/Plattform Ausgaben (brutto in EUR)
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Google, Instagram 9.000

* im Berichtszeitraum Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)