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Smart-Stores, Landärztequote, kommunale MVZ: Müller bringt wichtige Vorhaben auf den Weg

Gesetzentwürfe zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes und zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg

- Erschienen am 16.03.2026 - Presemitteilung 036/2026

Ministerin Britta Müller hat noch wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht: einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, mit dem die Betreibung von sogenannten Smart-Stores 24/7 ermöglicht wird, sowie einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg, der die Einführung einer Landärztequote regelt sowie kommunale Bürgschaften für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) deutlich vereinfacht. Das Mitzeichnungsverfahren zu beiden Kabinettvorlagen ist erfolgt. Geplant war, dass beide Vorlagen am 17. März im Kabinett beschlossen werden; das wurde nun verschoben.

Ministerin Britta Müller erklärt dazu: „Wir haben diese Maßnahmen zügig, aber sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und finalisiert. Die Kabinettsbefassung hätte am 17. März erfolgen können. Für das Land Brandenburg sind das wichtige Vorhaben. Jetzt muss die neue Landesregierung die Vorlagen beschließen und umsetzen. Ich bin froh, dass sie in dem neuen Koalitionsvertrag übernommen wurden. Für die Brandenburgerinnen und Brandenburger bringen sie deutliche Verbesserungen.“

Vollautomatisierte Verkaufsstellen

Im September 2025 hat Ministerin Müller einen Dialog zur Digitalisierung und Automatisierung im Einzelhandel gestartet. Vollautomatisierte Supermärkte, sogenannte „Smart-Stores“, die das Einkaufen rund um die Uhr und ohne Verkaufspersonal ermöglichen, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Diese neuen Vertriebsformen stellen auch das geltende Ladenöffnungsrecht vor neue Herausforderungen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz soll ermöglicht werden, dass neben Warenautomaten auch personenlos betriebene, vollautomatisierte Verkaufsstellen an sieben Tage pro Woche bis zu 24 Stunden betrieben werden dürfen.

Ministerin Müller: „Wir schaffen eine rechtssichere, praxisnahe und unbürokratische Lösung. Damit stärken wir die Nahversorgung im ländlichen Raum. Menschen müssen die Dinge für den täglichen Bedarf wohnortnah einkaufen können. Da es aber aufgrund des Fachkräftemangels und sinkenden Kundenzahlen in dünnbesiedelten Regionen immer weniger Supermärkte gibt, sind vollautomatisierte Verkaufsstellen eine sinnvolle Lösung. Das sichert die Versorgung und trägt gleichzeitig zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Brandenburg bei. Die gesetzliche Anpassung ermöglicht es, insbesondere kleineren und ländlich gelegenen Verkaufsstellen mit automatisierten Konzepten wirtschaftlich tragfähige Modelle umzusetzen, die den Menschen auch außerhalb der klassischen Öffnungszeiten Zugang zu Waren und Lebensmitteln ermöglichen.“

Landärztequote

Die Landärztequote ermöglicht ein Medizinstudium ohne Top-Abitur. Mit der Gründung der ersten staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg gibt es erstmals auch hier die Möglichkeit, eine Landärztequote als Vorabquote wegen besonderen öffentlichen Bedarfs nach dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung einzuführen. Mit dem Gesetzentwurf soll an der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine Quote für Bewerberinnen und Bewerber des Studiums Humanmedizin eingeführt werden, die sich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und der entsprechenden Facharztausbildung für zehn Jahre in unterversorgte und von Unterversorgung bedrohten, typischerweise ländlichen Regionen in der ambulanten Versorgung hausärztlich tätig zu sein. Die Quote wird bei Einführung voraussichtlich zehn Prozent der Erstsemester-Studienplätze betragen.

Ministerin Müller: „Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung verlassen können. In den ländlichen Regionen zeichnet sich in den kommenden Jahren ein Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten ab. Viele gehen in den verdienten Ruhestand. Gleichzeitig rechnen wir angesichts der demografischen Entwicklung mit einem zunehmenden Behandlungsbedarf pro Einwohner. Ältere Menschen müssen häufiger behandelt werden. Deshalb ist es notwendig, möglichst früh Medizinstudierende für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt zu gewinnen.“

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg gab es Ende 2024 rund 1.700 Hausärztinnen und Hausärzte im Land Brandenburg. In den kommenden Jahren scheiden viele von ihnen altersbedingt aus. 33,7 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte sind bereits 60 Jahre und älter, 16,5 Prozent sogar schon 65 Jahre und älter.

Kommunale MVZ

Kommunen können als Träger von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) aktiv die ambulante ärztliche Versorgung sichern.

Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung soll in das „SGB V gemeinsames Landesgremiumsgesetz“ eine Regelung aufgenommen werden, die es Brandenburger Kommunen ermöglicht, entgegen der kommunalverfassungsrechtlichen Beschränkung der Abgabe von Sicherheiten zugunsten Dritter selbstschuldnerische Bürgschaften ohne Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde und für eine freiwillige Aufgabe nutzen zu können, um kommunale medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen und die Voraussetzungen für die vertragsärztliche Zulassung schaffen zu können.

Das Problem bislang: Wenn Kommunen im Land Brandenburg an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und aus Gründen der Haftungsbegrenzung medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform der GmbH gründen und die vertragsärztliche Zulassung hierfür beantragen wollen, sind sie aufgrund der Brandenburgische Kommunalverfassung, wonach eine Bestellung von Sicherheiten für Dritte grundsätzlich nicht möglich ist, bislang bei der Leistung der notwendigen Sicherheitsleistungen beschränkt. So können Sicherheiten für Dritte von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden, allerdings nur soweit dies für die Erfüllung gesetzlicher kommunaler Aufgaben erforderlich ist. Insofern kommt für eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung als freiwillige kommunale Aufgabe auch keine Ausnahmegenehmigung nach der Kommunalverfassung in Betracht, insbesondere nicht für eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Im Ergebnis verhindert dies, dass Kommunen durch die Gründung von medizinischen Versorgungszentren zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung beitragen können. Das Land Brandenburg hatte sich bereits im Bundesrat im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG mit Unterstützung aller übrigen Länder für eine Änderung des § 95 Absatz 2 SGB V eingesetzt, die der Bundesgesetzgeber jedoch nicht umsetzte, sodass ein landesrechtlicher Handlungsbedarf besteht.

Ministerin Müller betonte die Bedeutung kommunaler Initiativen als unterstützenden Beitrag zur Stabilisierung regionaler Gesundheitsstrukturen: „Gerade im ländlichen Raum können kommunale Initiativen einen wichtigen ergänzenden Beitrag leisten, um bestehende Versorgungsstrukturen zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Mit dem Gesetzentwurf erleichtern wir Kommunen diesen Schritt.“