Brandenburgs KI-gestützte Online-Dienste für Ausländerbehörden bundesweit gefragt
- Erschienen am - PresemitteilungDas Land Brandenburg ist federführend bei der Digitalisierung der Ausländerbehörden in Deutschland: Das in Landesregie entwickelte Online-Programm „Aufenthalt Digital“ kommt ab sofort inklusive einer erst vor sechs Monaten testweise gestarteten, innovativen KI-Komponente zum Einsatz. Bundesweit nutzen bereits 350 Ausländerbehörden „Aufenthalt Digital“, weitere 100 haben Interesse angemeldet. Ziel der KI-Lösung ist es, die Antragstellenden zu unterstützen und den behördlichen Aufwand zu reduzieren. Als für Migration und Integration zuständige Behörde verantwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) die bundesweite Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in den Ausländerbehörden.
Staatssekretär Dr. Johannes Wagner: „Dass wir unsere KI-Komponente im Rahmen des Programms ‚Aufenthalt Digital‘ schon wenige Monate nach der Pilotierung bundesweit ausrollen, ist ein bemerkenswerter Erfolg. Was mit ersten Online-Diensten in Brandenburg begann, hat sich zu einem bundesweiten Vorzeigeprogramm für die Digitalisierung der Ausländerbehörden entwickelt. Darauf können wir sehr stolz sein, denn es erleichtert nicht nur den Antragstellenden den Zugang zu benötigten Informationen, sondern auch den Behörden die Bearbeitung der Anliegen.“
Das Programm „Aufenthalt Digital“ umfasst insgesamt zehn Online-Dienste, mit denen verschiedene Aufenthaltstitel und aufenthaltsrechtliche Leistungen online beantragt werden können. Zu Jahresbeginn wurden diese digitalen Services im Rahmen eines Pilotprojekts um eine innovative KI-Komponente erweitert, die unter anderem im Sachgebiet Migration des Landkreises Dahme-Spreewald als Pilotprojekt erfolgreich getestet wurde.
Die KI-Lösung erkennt, ob die von den Antragstellenden hochgeladene Dokumente den Anforderungen des jeweiligen Online-Services entsprechen und für die Bearbeitung in der Ausländerbehörde benötigt werden. Ziel ist es, Nutzende bei der Online-Antragstellung zu unterstützen und auf unvollständige, fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben hinzuweisen. Dadurch wird der behördliche Aufwand für Nachforderungen deutlich reduziert.
Die KI-Komponente wird zunächst in den Online-Diensten „Erwerbstätigkeit“, „Ausbildung, „Familiennachzug“ und „Niederlassungserlaubnis“ eingesetzt und sukzessive auf weitere Dienste ausgeweitet. Dabei können die Antragstellenden jeweils selbst entscheiden, ob sie die KI-Unterstützung nutzen und das Prüfergebnis berücksichtigen oder überstimmen möchten. Die finale Entscheidung der Behörde bleibt davon unberührt. Die Entwicklung der KI-Komponente erfolgt in Zusammenarbeit mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), einem öffentlich-rechtlichen IT-Dienstleister aus Deutschland.
Die Online-Dienste sind mehrsprachig, liefern Antragsdaten direkt in die jeweilige Fachsoftware und verfügen über einen Rückkanal, um auch nach Antragseingang Informationen und Unterlagen von Antragstellenden anzufordern. Über Schnittstellen zu Fachverfahren und eAkte-Systemen können die digitalen Anträge effizient weiterverarbeitet werden.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Zur effizienten Umsetzung wurden die Aufgaben auf 14 Themenfelder verteilt. Brandenburg ist für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ zuständig und verantwortet im MASGZ das Programm „Aufenthalt Digital“. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der AKDB und weiteren Partnern.