Arbeitshilfe zur geschlechtergerechten und intersektionalen Gestaltung von Schutzkonzepten
Die vorliegende Arbeitshilfe unterstützt die Umsetzung der Vorgaben gemäß §26 und §27 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes, Schutzkonzepte vorzuhalten. Mit dem „10. Erläuterungsschreiben zum BbgKJG“ vom 18.02.2025 und dessen Anlage „Gemeinsame Eckpunkte für Schutzkonzepte“ vom 06.02.2025 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) Hinweise zur Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung von Schutzkonzepten veröffentlicht.
Aus Sicht der AG Gewaltprävention des Begleitgremiums zum „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“, welches viermal jährlich tagt, bedürfen die o. g. Eckpunkte ergänzende Erläuterungen, um Kinder und Jugendliche vielfältiger Lebenswelten wirksam zu schützen. Diese Aufgabe ergibt sich zum einen aus dem „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“ sowie aus dem „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“.
Die folgenden Empfehlungen wurden im Zeitraum Juli bis Dezember 2025 von der AG Gewaltprävention zur Berücksichtigung der geschlechtlichen und sexuellen
Identität von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Sie orientieren sich an der Struktur des o. g. MBJS-Eckpunktepapiers zum Aufbau von Schutzkonzepten
und umfassen folgende Bestandteile:
1. Empfehlungen zu I. Präambel und II. Situationsanalyse und Bedarfsfeststellung
2. Empfehlungen zu III. Grundbausteine: Prävention, Intervention, Evaluation
3. Anhang: Beratungsstellen und Beratungslektüre
12 Seiten
September 2026
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