Die Arbeit der Besuchskommissionen
Die Besuchskommissionen arbeiten unabhängig. Alle Mitglieder sind im Ehrenamt berufen und haben verschiedene Erfahrungshintergründe (z. B. Fachleute, Menschen mit eigener Psychiatrie-Erfahrung, Angehörige).
Die Arbeit der Besuchskommissionen ist verankert im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz, BbgPsychKG).
18 Seiten
Februar 2026 (6. Auflage)
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