Migration
Der Aufgabenbereich Migration deckt das Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht ab. In diesem Zusammenhang ist er für die Sonderaufsicht über die Ausländerbehörden und die Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Auch zählen die freiwillige Rückkehr und Rückführung sowie die Härtefallkommission zum Aufgabengebiet. Die Task Force Abschiebung Straftäter ist ebenso diesem Bereich zugeordnet. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Digitalisierung der Ausländerbehörden. Das bundesweit agierende Programm „Aufenthalt Digital“
Der Aufgabenbereich Migration deckt das Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht ab. In diesem Zusammenhang ist er für die Sonderaufsicht über die Ausländerbehörden und die Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Auch zählen die freiwillige Rückkehr und Rückführung sowie die Härtefallkommission zum Aufgabengebiet. Die Task Force Abschiebung Straftäter ist ebenso diesem Bereich zugeordnet. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Digitalisierung der Ausländerbehörden. Das bundesweit agierende Programm „Aufenthalt Digital“
Härtefallkommission
Die Härtefallkommission (HFK) des Landes Brandenburg hat sich bundesweit als eine der ersten Kommissionen auf der Grundlage des § 23a des Aufenthaltsgesetzes gebildet und befasst sich seit ihrer konstituierenden Sitzung am 17. Februar 2005 mit Einzelfällen vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländers Landes Brandenburg
Die Härtefallkommission (HFK) des Landes Brandenburg hat sich bundesweit als eine der ersten Kommissionen auf der Grundlage des § 23a des Aufenthaltsgesetzes gebildet und befasst sich seit ihrer konstituierenden Sitzung am 17. Februar 2005 mit Einzelfällen vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländers Landes Brandenburg
Aufenthalt Digital
„Aufenthalt Digital“ ist Brandenburgs Vorzeigeprojekt zur Digitalisierung ausländerrechtlicher Verwaltungsleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und gilt als eines der erfolgreichsten OZG-Projekte bundesweit. Mit zehn Online-Diensten in acht Sprachen, im Einsatz in 14 Bundesländern und über 360 Ausländerbehörden, wurden seit 2022 mehr als 500.000 Anträge digital gestellt.
„Aufenthalt Digital“ ist Brandenburgs Vorzeigeprojekt zur Digitalisierung ausländerrechtlicher Verwaltungsleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und gilt als eines der erfolgreichsten OZG-Projekte bundesweit. Mit zehn Online-Diensten in acht Sprachen, im Einsatz in 14 Bundesländern und über 360 Ausländerbehörden, wurden seit 2022 mehr als 500.000 Anträge digital gestellt.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG für ukrainische Staatsangehörige und weitere Berechtigte, die am 1. Februar 2026 gültig sind, verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2027 – ganz ohne Behördengang.
Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG für ukrainische Staatsangehörige und weitere Berechtigte, die am 1. Februar 2026 gültig sind, verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2027 – ganz ohne Behördengang.