Bad Wilsnack als Kurort re-zertifiziert
- Erschienen am - PresemitteilungDie Stadt Bad Wilsnack im Landkreis Prignitz bleibt ein staatlich anerkanntes Thermalsole- und Moorheilbad. Gesundheitsminister René Wilke überreichte am heutigen Freitag den Bescheid zur nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz notwendigen Re-Zertifizierung des Kurortprädikats an Amtsdirektor Torsten Jacob und die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde, Martina Richter. Bad Wilsnack hat damit seinen 2003 erworbenen Status als „Thermalsole- und Moorheilbad“ erfolgreich verteidigt.
Gesundheitsminister René Wilke: „Die Geschichte von Bad Wilsnack als Kur- und Badeort reicht mittlerweile fast 100 Jahre zurück, und ich freue mich, dass wir dieser Tradition mit der heutigen Übergabe der Re-Zertifizierungsurkunde ein weiteres Kapitel hinzufügen können. Die Gemeinde ist ein Ort mit hoher Lebensqualität. In der Entwicklung zum Gesundheitsstandort hat Bad Wilsnack in den letzten Jahren noch einmal einen deutlichen Schub gemacht und verfügt noch über einiges Potenzial. In der Gemeinde herrschen sehr gute klimatische Bedingungen, sie ist geprägt von Grünflächen, Flüssen, Parks und Wald und eignet sich damit hervorragend als Kur- und Erholungsort. Ich wünsche Bad Wilsnack und seinen Akteurinnen und Akteuren viel Erfolg auf dem weiteren Weg als staatlich anerkannter Kurort im Land Brandenburg!“
Martina Richter, ehrenamtliche Bürgermeisterin Bad Wilsnack: „Bad Wilsnack hat viel erreicht. Die Verknüpfung von Gesundheit, Kultur und Natur konzentriert an einem Ort ist für die Region einzigartig. Dieses Potenzial weiterzuentwickeln, das ist der Auftrag für die kommenden Jahre. Diese nun erneuerte Bestätigung als Bad ist Anerkennung des lokalen Engagements und Motivation zugleich.“
Um das Prädikat „Heilbad“ zu erlangen, müssen Kurorte über ein natürliches Heilmittel des Bodens, das wissenschaftlich anerkannt und durch Erfahrung bewährt ist, verfügen. Nötig sind darüber hinaus therapeutisch nutzbare klimatische, bioklimatische und lufthygienische Bedingungen, leistungsfähige Kureinrichtungen zur Abgabe und zur Anwendung des Heilmittels, insbesondere ein Kurmittelhaus, einen Kurpark oder für den Kurbetrieb geeignete Grünflächen sowie Fachpersonal zur Diätberatung.
Die Tradition von Bad Wilsnack als Kur- und Badeort reicht bis 1929 zurück. Zentrale Bausteine des Kurortbetriebs sind die 1993 eingeweihte Elbtalklinik der KMG, eine orthopädische und rheumatologische Fachklinik, in der Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationskuren besonders für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates durchgeführt werden, sowie die Kristall Kur- und Gradier-Therme mit Saunadorf. Im Gradierwerk verdunstet die Thermalsole über Edelreisig. Das führt zu einem Meeresluft-Effekt, weil die in der Sole enthaltenen Mineralien freigesetzt und über Haut und Atemwege von der Lunge aufgenommen werden können.
Die Stadt mit ihren rund 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern verfügt außerdem unter anderem über einen Kurpark und einen Stadtpark. Das Wahrzeichen der Stadt ist die Wunderblutkirche St. Nikolai, eine spätgotische Backsteinhalle, die als Zielpunkt des Pilgerwegs von Berlin nach Bad Wilsnack fungiert.
Hintergrund
In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte: das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda – Ort mit Peloid-Kurbetrieb, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, Brandenburgs einziges Kneipp-Heilbad Buckow sowie die Thermalsoleheilbäder Burg im Spreewald und Templin. Die Interessen werden vom „Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg“ vertreten (kurorte-land-brandenburg.de).
Gemeinden stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Über die staatliche Anerkennung als Kurort entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium.
Gemäß der 2019 erfolgten Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes mussten alle Kurorte, die vor dem 1. Mai 2019 ihre staatliche Anerkennung erhielten, bis zum 1. Mai 2024 die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen.