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Ausbildung

Ausbildung ist der Schlüssel zur Fachkräftenachwuchssicherung für unsere Betriebe. Wer sich für eine Ausbildung in Brandenburg entscheidet, findet hier attraktive Ausbildungsplätze und vielfältige berufliche Entwicklungsperspektiven. 

Die berufliche Ausbildung ist ein zentrales Zukunftsthema. Die Wirtschaft braucht gut ausgebildete Fachkräfte in Brandenburg. Wer gut qualifiziert ist, hat die besten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. 

Für Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, sich rechtzeitig und umfassend über die verschiedenen Berufe zu informieren. Spätestens mit Beginn der 9. Klasse sollten sie sich mit der Frage "Was möchte ich einmal werden?" beschäftigten. Die Auswahl ist groß: Allein im Ausbildungsbereich stehen mehr als 300 Ausbildungsberufe zur Verfügung.

Ausbildung ist der Schlüssel zur Fachkräftenachwuchssicherung für unsere Betriebe. Wer sich für eine Ausbildung in Brandenburg entscheidet, findet hier attraktive Ausbildungsplätze und vielfältige berufliche Entwicklungsperspektiven. 

Die berufliche Ausbildung ist ein zentrales Zukunftsthema. Die Wirtschaft braucht gut ausgebildete Fachkräfte in Brandenburg. Wer gut qualifiziert ist, hat die besten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. 

Für Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, sich rechtzeitig und umfassend über die verschiedenen Berufe zu informieren. Spätestens mit Beginn der 9. Klasse sollten sie sich mit der Frage "Was möchte ich einmal werden?" beschäftigten. Die Auswahl ist groß: Allein im Ausbildungsbereich stehen mehr als 300 Ausbildungsberufe zur Verfügung.


Ausbildung im dualen System

Die Berufsausbildung im sogenannten dualen System mit staatlich anerkanntem Abschluss ist in Deutschland der traditionelle Weg in den Beruf und zeichnet sich durch die Vermittlung einer hohen beruflichen Handlungskompetenz aus. 

Die zugrundeliegenden Ausbildungsordnungen werden regelmäßig aktualisiert, so dass Jugendliche durch die duale Berufsausbildung bestmöglich auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorbereitet werden. Die Chancen für den Übergang in eine anschließende Beschäftigung sind ausgezeichnet. 

Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten: in einem Betrieb – z. B. in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs – und in der Berufsschule.
Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist das Berufsbildungsgesetz und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Handwerksordnung. 

Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses darstellt, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, das heißt in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw. 

Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Brandenburgische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung hier ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine zehnjährige Vollzeit-Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Die Berufsausbildung im sogenannten dualen System mit staatlich anerkanntem Abschluss ist in Deutschland der traditionelle Weg in den Beruf und zeichnet sich durch die Vermittlung einer hohen beruflichen Handlungskompetenz aus. 

Die zugrundeliegenden Ausbildungsordnungen werden regelmäßig aktualisiert, so dass Jugendliche durch die duale Berufsausbildung bestmöglich auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorbereitet werden. Die Chancen für den Übergang in eine anschließende Beschäftigung sind ausgezeichnet. 

Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten: in einem Betrieb – z. B. in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs – und in der Berufsschule.
Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist das Berufsbildungsgesetz und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Handwerksordnung. 

Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses darstellt, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, das heißt in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw. 

Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Brandenburgische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung hier ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine zehnjährige Vollzeit-Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.


Rahmenbedingungen

Azubiwohnen

Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Angebot an Wohnheimen für Auszubildende. Diese befinden sich insbesondere an den OSZ-Standorten. Nähere Informationen finden sich in der Informationsbroschüre des MBJS  „Nach dem zehnten Schuljahr“ sowie unter „auswärts-zuhause.de“. Auch einige Wohnungsbaugenossenschaften vermieten Plätze in Wohngemeinschaften an Auszubildende. Die Stadt Ludwigsfelde setzt derzeit das Projekt „Azubi-Wohnen“ im Rahmen der ESF-Plus-Richtlinie „Soziale Innovationen“ um, in dem Auszubildende oder Studierende mit Privatpersonen zusammengebracht werden, die Wohnraum oder freie Zimmer zur Verfügung stellen.

Dennoch besteht vielerorts ein Mangel an bezahlbaren modernen Wohnangeboten für Auszubildende. Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ soll gezielt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende fördern. Im Land Brandenburg erfolgt die Förderung seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 12. Februar 2026, siehe hierzu auch den entsprechenden Fördersteckbrief der ILB.

Azubiwohnen braucht das Engagement und die Vernetzung der relevanten Akteure. Durch Investitionen in Wohnraum für Auszubildende werden die Fachkräfte von morgen gesichert sowie der Standort aufgewertet und zukunftssicher gemacht. Innovative Lösungen und Kooperationsmodelle sind gefragt. Sie haben konkrete Projektideen, für die Sie noch Partner brauchen? Sie wollen in diesem Bereich investieren oder sich an Projekten beteiligen? Sie wollen dazu beitragen, dass andere Kommunen, Regionen oder Projektträger von Ihren Lösungsansätzen profitieren können?

Bitte melden Sie sich per E-Mail an: azubiwohnen-brandenburg@masgz.brandenburg.de.

Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Angebot an Wohnheimen für Auszubildende. Diese befinden sich insbesondere an den OSZ-Standorten. Nähere Informationen finden sich in der Informationsbroschüre des MBJS  „Nach dem zehnten Schuljahr“ sowie unter „auswärts-zuhause.de“. Auch einige Wohnungsbaugenossenschaften vermieten Plätze in Wohngemeinschaften an Auszubildende. Die Stadt Ludwigsfelde setzt derzeit das Projekt „Azubi-Wohnen“ im Rahmen der ESF-Plus-Richtlinie „Soziale Innovationen“ um, in dem Auszubildende oder Studierende mit Privatpersonen zusammengebracht werden, die Wohnraum oder freie Zimmer zur Verfügung stellen.

Dennoch besteht vielerorts ein Mangel an bezahlbaren modernen Wohnangeboten für Auszubildende. Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ soll gezielt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende fördern. Im Land Brandenburg erfolgt die Förderung seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 12. Februar 2026, siehe hierzu auch den entsprechenden Fördersteckbrief der ILB.

Azubiwohnen braucht das Engagement und die Vernetzung der relevanten Akteure. Durch Investitionen in Wohnraum für Auszubildende werden die Fachkräfte von morgen gesichert sowie der Standort aufgewertet und zukunftssicher gemacht. Innovative Lösungen und Kooperationsmodelle sind gefragt. Sie haben konkrete Projektideen, für die Sie noch Partner brauchen? Sie wollen in diesem Bereich investieren oder sich an Projekten beteiligen? Sie wollen dazu beitragen, dass andere Kommunen, Regionen oder Projektträger von Ihren Lösungsansätzen profitieren können?

Bitte melden Sie sich per E-Mail an: azubiwohnen-brandenburg@masgz.brandenburg.de.

Azubimobilität

Voraussichtlich mit Gültigkeit ab dem 1. August 2026 besteht für Auszubildende in Brandenburg die Möglichkeit, ein Deutschlandticket zum ermäßigten Preis zu erwerben und damit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr deutschlandweit nutzen. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung | VBB kostet für berechtigte Azubis 37,80 Euro im Monat. 

Auszubildende in dualer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) sowie Auszubildende an einer Fachschule für Sozialpädagogik können ein Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung als vergünstigtes Deutschlandticket Job beziehen, wenn

  • der Ausbildungsbetrieb einen Jobticketvertrag mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen hat und
  • der Ausbildungsbetrieb einen erhöhten Mindestzuschuss bezahlt.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, stehen weiterhin alle bisherigen Tarifangebote für Auszubildende im VBB-Tarif oder das Deutschlandticket zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler in vollschulischer Ausbildung erfolgt ein Zuschuss durch das Land Brandenburg. Berechtigte sind:

  • Schülerinnen und Schüler in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit) und an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens mit Schulort im Land Brandenburg
  • Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst mit Einsatzort im Land Brandenburg

Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kann beantragt werden, wenn zudem

  • der Ausbildungsträger in der Übersicht Ausbildungsträger für das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung benannt ist und
  • die Ausbildung mindestens zwölf Monate lang 20 Wochenstunden umfasst.

Mit dem „Dalli“- Rufbus gibt es im Landkreis Oder-Spree ein innovatives Angebot für bedarfsorientierte Mobilitätsdienstleistungen, sogenannte On-Demand-Verkehre (ODV), welches sich auch an Auszubildende richtet. Die Buchung kann per App, Telefon und vor Ort erfolgen.  

Voraussichtlich mit Gültigkeit ab dem 1. August 2026 besteht für Auszubildende in Brandenburg die Möglichkeit, ein Deutschlandticket zum ermäßigten Preis zu erwerben und damit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr deutschlandweit nutzen. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung | VBB kostet für berechtigte Azubis 37,80 Euro im Monat. 

Auszubildende in dualer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) sowie Auszubildende an einer Fachschule für Sozialpädagogik können ein Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung als vergünstigtes Deutschlandticket Job beziehen, wenn

  • der Ausbildungsbetrieb einen Jobticketvertrag mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen hat und
  • der Ausbildungsbetrieb einen erhöhten Mindestzuschuss bezahlt.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, stehen weiterhin alle bisherigen Tarifangebote für Auszubildende im VBB-Tarif oder das Deutschlandticket zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler in vollschulischer Ausbildung erfolgt ein Zuschuss durch das Land Brandenburg. Berechtigte sind:

  • Schülerinnen und Schüler in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit) und an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens mit Schulort im Land Brandenburg
  • Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst mit Einsatzort im Land Brandenburg

Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kann beantragt werden, wenn zudem

  • der Ausbildungsträger in der Übersicht Ausbildungsträger für das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung benannt ist und
  • die Ausbildung mindestens zwölf Monate lang 20 Wochenstunden umfasst.

Mit dem „Dalli“- Rufbus gibt es im Landkreis Oder-Spree ein innovatives Angebot für bedarfsorientierte Mobilitätsdienstleistungen, sogenannte On-Demand-Verkehre (ODV), welches sich auch an Auszubildende richtet. Die Buchung kann per App, Telefon und vor Ort erfolgen.  

Mindestausbildungsvergütung

Im Jahr 2020 ist für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt worden. Sie soll berufliche Ausbildung attraktiver machen, denn Auszubildende tragen auch zur Wertschöpfung bei und verdienen dafür eine angemessene Entlohnung und Anerkennung. Durch eine schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung in den nächsten Jahren haben die Ausbildungsbetriebe Zeit, sich darauf einzustellen.

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten.

Die Höhe der aktuell gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.

Im Jahr 2020 ist für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt worden. Sie soll berufliche Ausbildung attraktiver machen, denn Auszubildende tragen auch zur Wertschöpfung bei und verdienen dafür eine angemessene Entlohnung und Anerkennung. Durch eine schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung in den nächsten Jahren haben die Ausbildungsbetriebe Zeit, sich darauf einzustellen.

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten.

Die Höhe der aktuell gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.


Zusammenarbeit mit starken Partnern

Brandenburgischer Ausbildungskonsens

Der Ausbildungskonsens wurde im Jahr 2003 gegründet und ist ein Teil der Brandenburger Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Landesregierung. Beteiligt sind die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und dem federführenden Arbeitsministerium, den Ministerien für Bildung und Landwirtschaft sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Landesverband der Freien Berufe Brandenburg (LFB).

Das Ziel des Konsenses ist, möglichst allen Brandenburger Jugendlichen, die ausbildungsfähig und -willig sind, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Ein gemeinsames Werben soll Unternehmen und Betriebe dazu ermutigen, mehr Ausbildungsstellen in der Region zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Verringerung der Schulabgänge ohne Abschluss, mehr systematische Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler sowie weniger vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge.

Die Arbeit des Konsenses wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), das Land Brandenburg und die Partner unterstützt. Mehr Informationen und die gemeinsame Erklärung des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses finden Sie unter: 

Logo Brandenburgischer Ausbildungskonsens 1:1

Der Ausbildungskonsens wurde im Jahr 2003 gegründet und ist ein Teil der Brandenburger Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Landesregierung. Beteiligt sind die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und dem federführenden Arbeitsministerium, den Ministerien für Bildung und Landwirtschaft sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Landesverband der Freien Berufe Brandenburg (LFB).

Das Ziel des Konsenses ist, möglichst allen Brandenburger Jugendlichen, die ausbildungsfähig und -willig sind, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Ein gemeinsames Werben soll Unternehmen und Betriebe dazu ermutigen, mehr Ausbildungsstellen in der Region zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Verringerung der Schulabgänge ohne Abschluss, mehr systematische Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler sowie weniger vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge.

Die Arbeit des Konsenses wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), das Land Brandenburg und die Partner unterstützt. Mehr Informationen und die gemeinsame Erklärung des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses finden Sie unter: 

Beteiligt sind die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und dem federführenden Arbeitsministerium, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit,  die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Landesverband der Freien Berufe Brandenburg (LFB).
Logo der Europäischen Union

Brandenburgischer Ausbildungspreis

Die Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses zeichnen jährlich Betriebe für gute Ausbildung aus. Die elf Preisträger erhalten ein Preisgeld von je 1.000 Euro. Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der Wettbewerb wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), des Landes Brandenburg sowie der Partner des Ausbildungskonsenses finanziert.

Weitere Informationen zum Preis sowie die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie unter:

Die Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses zeichnen jährlich Betriebe für gute Ausbildung aus.

Die Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses zeichnen jährlich Betriebe für gute Ausbildung aus. Die elf Preisträger erhalten ein Preisgeld von je 1.000 Euro. Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der Wettbewerb wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), des Landes Brandenburg sowie der Partner des Ausbildungskonsenses finanziert.

Weitere Informationen zum Preis sowie die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie unter:

Ausbildungsoffensive "Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft."

Die Ausbildungskampagne "Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft." ist eine gemeinsame Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses. Ziel ist es, die attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen in Brandenburg bekannt zu machen, um Jugendliche für eine Ausbildung in Brandenburg zu begeistern. Dazu zählt unter anderem, das vielseitige Ausbildungsangebot in den Regionen des Landes darzustellen, aber auch geschlechteruntypische Berufswege aufzuzeigen. 

Weiterführende Informationen zur Ausbildungskampagne finden Sie unter: 

Logo Ausbildungsoffensive

Die Ausbildungskampagne "Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft." ist eine gemeinsame Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses. Ziel ist es, die attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen in Brandenburg bekannt zu machen, um Jugendliche für eine Ausbildung in Brandenburg zu begeistern. Dazu zählt unter anderem, das vielseitige Ausbildungsangebot in den Regionen des Landes darzustellen, aber auch geschlechteruntypische Berufswege aufzuzeigen. 

Weiterführende Informationen zur Ausbildungskampagne finden Sie unter: 

Landesausschuss für Berufsbildung (LAB)

Ein Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) ist durch jede Landesregierung verpflichtend einzurichten. Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der LAB setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Gruppen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden. Der LAB ist das Gremium in der Beruflichen Bildung auf Landesebene, welches den Rahmen der Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Kammern, Vertretern der Wirtschaft und der Landesregierung bildet. Er berät die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung und hat auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.

Am 21. Juni 2023 hat die 9. Amtsperiode des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB) in Brandenburg begonnen – eine Amtsperiode umfasst jeweils vier Jahre. Die Tätigkeit im Landesausschuss ist ehrenamtlich.

Kontakt:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Geschäftsstelle Landesausschuss für Berufsbildung (LAB)
Referat 33 - Berufliche Bildung, betriebliche Qualifizierung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam
Kathrin Koschwitz
E-Mail: Kathrin.Koschwitz@masgz.brandenburg.de  
Tel.: 0331 866-5337

Ein Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) ist durch jede Landesregierung verpflichtend einzurichten. Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der LAB setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Gruppen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden. Der LAB ist das Gremium in der Beruflichen Bildung auf Landesebene, welches den Rahmen der Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Kammern, Vertretern der Wirtschaft und der Landesregierung bildet. Er berät die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung und hat auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.

Am 21. Juni 2023 hat die 9. Amtsperiode des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB) in Brandenburg begonnen – eine Amtsperiode umfasst jeweils vier Jahre. Die Tätigkeit im Landesausschuss ist ehrenamtlich.

Kontakt:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Geschäftsstelle Landesausschuss für Berufsbildung (LAB)
Referat 33 - Berufliche Bildung, betriebliche Qualifizierung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam
Kathrin Koschwitz
E-Mail: Kathrin.Koschwitz@masgz.brandenburg.de  
Tel.: 0331 866-5337


Förderungen

Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem

Das Arbeitsministerium unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Brandenburg zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV). Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Landes Brandenburg finanziert.

Damit wird eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung für jeden Auszubildenden gewährleistet und die Ausbildungsbereitschaft besonders von kleinen Betrieben erhöht – sei es durch Ausbildungsabschnitte bei Verbundpartnern oder die Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung oder die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (kurz: ÜLU).

Seit Ende 2018 fördert das Land „Servicestellen Verbundausbildung“, die die Inanspruchnahme der geförderten Verbundausbildung erleichtern sollen. Sowohl die Kooperationen der Ausbildungsbetriebe untereinander sowie mit Dritten soll durch die Servicestellen Verbundausbildung gestärkt werden. Ziel der Servicestellen ist es auch, Betriebe dabei zu unterstützen, ihr Ausbildungsplatzangebot attraktiv zu gestalten und zielgruppengerecht zu präsentieren.

Weitere Informationen:

Das Arbeitsministerium unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Brandenburg zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV).

Das Arbeitsministerium unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Brandenburg zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV). Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Landes Brandenburg finanziert.

Damit wird eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung für jeden Auszubildenden gewährleistet und die Ausbildungsbereitschaft besonders von kleinen Betrieben erhöht – sei es durch Ausbildungsabschnitte bei Verbundpartnern oder die Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung oder die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (kurz: ÜLU).

Seit Ende 2018 fördert das Land „Servicestellen Verbundausbildung“, die die Inanspruchnahme der geförderten Verbundausbildung erleichtern sollen. Sowohl die Kooperationen der Ausbildungsbetriebe untereinander sowie mit Dritten soll durch die Servicestellen Verbundausbildung gestärkt werden. Ziel der Servicestellen ist es auch, Betriebe dabei zu unterstützen, ihr Ausbildungsplatzangebot attraktiv zu gestalten und zielgruppengerecht zu präsentieren.

Weitere Informationen:

Logo der Europäischen Union

Assistierte Ausbildung Brandenburg

Das Förderprogramm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ leistet als Ergänzung zur Förderung der Bundesagentur für Arbeit einen wertvollen Beitrag zur Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Stabilisierung von bestehenden Ausbildungsverhältnissen.

Durch die Erweiterung der Zielgruppe werden die vielfältigen Unterstützungsleistungen vor und während der Ausbildung noch mehr Jugendlichen zuteil. Die Angebote reichen von der Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten sowie Sprach- und Fachkenntnissen bis hin zur sozialpädagogischen Begleitung.

Die Umsetzung erfolgt durch Bildungsträger, die gemeinsam ganz Brandenburg abdecken und gut vernetzt sind. Durch die bedarfsorientierte und niedrigschwellige Unterstützung wird der Einstieg und Verbleib in Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss für Jugendliche erleichtert und auch die Integration von Geflüchteten und Asylsuchenden in Ausbildung gefördert.

Die Ansprechpersonen finden Sie unter: 

Assistierte Ausbildung Brandenburg

Das Förderprogramm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ leistet als Ergänzung zur Förderung der Bundesagentur für Arbeit einen wertvollen Beitrag zur Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Stabilisierung von bestehenden Ausbildungsverhältnissen.

Durch die Erweiterung der Zielgruppe werden die vielfältigen Unterstützungsleistungen vor und während der Ausbildung noch mehr Jugendlichen zuteil. Die Angebote reichen von der Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten sowie Sprach- und Fachkenntnissen bis hin zur sozialpädagogischen Begleitung.

Die Umsetzung erfolgt durch Bildungsträger, die gemeinsam ganz Brandenburg abdecken und gut vernetzt sind. Durch die bedarfsorientierte und niedrigschwellige Unterstützung wird der Einstieg und Verbleib in Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss für Jugendliche erleichtert und auch die Integration von Geflüchteten und Asylsuchenden in Ausbildung gefördert.

Die Ansprechpersonen finden Sie unter: 

KAUSA-Landesstelle Brandenburg

Die gemeinsam durch den Bund und das Land Brandenburg geförderte Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (kurz: KAUSA) unterstützt landesweit junge Migrantinnen und Migranten mit und ohne Fluchterfahrung in Sachen berufliche Ausbildung. Ziel ist es, die Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu erhöhen. Das Informations- und Beratungsangebot ist kostenfrei nutzbar.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie unter: 

Die gemeinsam durch den Bund und das Land Brandenburg geförderte Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (kurz: KAUSA) unterstützt landesweit junge Migrantinnen und Migranten mit und ohne Fluchterfahrung in Sachen berufliche Ausbildung. Ziel ist es, die Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu erhöhen. Das Informations- und Beratungsangebot ist kostenfrei nutzbar.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie unter: