Medizinischer Arbeitsschutz
Der Medizinische Arbeitsschutz umfasst Themen wie Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen. Ziele des medizinischen Arbeitsschutzes sind den betrieblichen Gesundheitsschutz zu fördern, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern sowie die Beschäftigungsfähigkeit und damit das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeit-nehmenden zu erhalten.
Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MASGZ) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des medi-zinischen Arbeitsschutzes berühren. Ihm obliegt für diesen Bereich die Fachaufsicht über die nachge-ordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen des medizinischen Arbeitsschutzes.
Der Medizinische Arbeitsschutz umfasst Themen wie Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen. Ziele des medizinischen Arbeitsschutzes sind den betrieblichen Gesundheitsschutz zu fördern, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern sowie die Beschäftigungsfähigkeit und damit das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeit-nehmenden zu erhalten.
Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MASGZ) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des medi-zinischen Arbeitsschutzes berühren. Ihm obliegt für diesen Bereich die Fachaufsicht über die nachge-ordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen des medizinischen Arbeitsschutzes.