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Grundsatzrede von Minister René Wilke zu Migration und Integration in Brandenburg

anlässlich der Eröffnung des Chancencenters am Standort Frankfurt (Oder)
als Teil der Landesübergangseinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde
des Landes Brandenburg am 21. August 2026

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Die Rede zum Nachhören

anlässlich der Eröffnung des Chancencenters am Standort Frankfurt (Oder)
als Teil der Landesübergangseinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde
des Landes Brandenburg am 21. August 2026

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Die Rede zum Nachhören

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Gäste,

wir stehen heute in Frankfurt (Oder). Einem Ort, der mir - wie Sie wissen - besonders am Herzen liegt. Wenige hundert Meter von hier fließt die Oder - seit Jahrhunderten Grenze und Ort der Begegnung. Menschen haben sie überquert, um Schutz zu suchen, zu handeln, Familien zu gründen und zu arbeiten. Kaum ein Ort in Brandenburg zeigt deutlicher: Grenzen können schützen und verbinden, wenn wir sie rechtlich ordnen und politisch klug gestalten. Als ehemaliger OB dieser Stadt habe ich die konkreten Facetten von Migration und Integration unmittelbar erlebt. Ich habe erlebt, wie aus Zugezogenen Freunde wurden, sich Familien gegründet haben, wie Menschen bereichernder und nicht mehr wegzudenkender Teil von Unternehmen und Gesellschaft geworden sind. Ich habe aber auch erlebt, wie Kriminalität zunahm, Areale zu Angsträumen wurden, wie Überforderung und Überlastung an Schulen und Kitas entstanden, wie Konflikte in Wohnquartieren entstanden, gelöst wurden und wieder aufflammten. All dies: Licht und Schatten haben meine Sichtweise und politische Haltung geprägt. Und all das floss in genau diese Entscheidungen ein.

An diesem Ort geht es heute nicht nur um ein Gebäude oder eine Organisationsform. Es geht darum, ob staatliche Verlässlichkeit praktisch erfahrbar wird.

Der Leitgedanke, der über allem steht, lässt sich in vier Sätzen zusammenfassen: Wer Schutz braucht, muss Schutz erhalten. Wer bleibt, soll schnell Teil unserer Gesellschaft werden. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Der Staat muss dies verlässlich organisieren.

Migration als Teil Brandenburgs

Migration gehört zu Brandenburg

Manchen muss man das ab und zu in Erinnerung rufen: Migration ist kein neues Kapitel der Menschheitsgeschichte. Und erst recht keines in der Geschichte Brandenburgs.

1685 öffnete der Große Kurfürst Brandenburg für die in Frankreich verfolgten Hugenotten. Sie erhielten Schutz, Rechte und Unterstützung - und sie bekamen Zeit, hier anzukommen.

Im 18. Jahrhundert kamen Siedlerinnen und Siedler aus ganz Europa ins Oderbruch. Gemeinsam mit den Menschen, die dort bereits lebten, schufen sie eine Kulturlandschaft, die heute selbstverständlich zu Brandenburg gehört.

Das 20. Jahrhundert zeigte zugleich die dunklen Seiten von Verfolgung, Flucht und Vertreibung. Vertriebene suchten hier eine neue Heimat. Später warb die Bundesrepublik Gastarbeiter an; die DDR holte Vertragsarbeiter. Seit 1990 kamen Aussiedler, jüdische Zuwanderer und Menschen auf der Flucht vor Kriegen.

Diese Erfahrungen sind historisch nicht gleichzusetzen. Aber sie haben all etwas gemeinsam. Sie zeigen: Zuwanderung wird nicht von selbst zum Gewinn. Sie braucht Recht, klare Regeln, funktionierende Strukturen und Zeit. Sie braucht eine Gesellschaft, die bereit und willens ist, Menschen hier ankommen zu lassen, sich weiterzuentwickeln, neugierig zu sein. Zu übernehmen, was hilfreich ist und zu verwerfen was nicht passt. Sie braucht Hinzukommende, die Gegebenheiten annehmen und respektieren.

Die politische Aufgabe ist deshalb klar: Wir müssen Migration gestalten.

Wie viel Zuwanderung braucht Brandenburg? Welches Maß und welches Tempo können Schulen, Wohnungsmarkt, Verwaltung, Gesundheitswesen und Nachbarschaften bewältigen? Wo liegen Kipppunkte, an denen Akzeptanz verloren geht? Wie sichern wir Wohlstand, wirtschaftliche Entwicklung, Versorgung und sorgen zugleich dafür, dass Brandenburg für alle sicher, verlässlich und als Heimat erfahrbar bleibt und wird.

Migration ist für Brandenburg notwendig und Teil der Lösung. Zugleich gehört sie zu den größten gesellschaftlichen Zerreißproben unserer Zeit.

Die konkrete Antwort beginnt an diesem Ort:
Wir eröffnen heute nicht einfach eine neue Einrichtung. Wir eröffnen eine neue Logik im Umgang mit Migration und Integration und setzen sie in die Praxis um.

  • Zum ersten Mal nimmt in Brandenburg eine Landesübergangseinrichtung mit einem Chancencenter den Regelbetrieb auf.
  • Dahinter steht eine einfache Erkenntnis: Menschen mit unklarer Bleibeperspektive über Jahre nur unterzubringen und zu verwalten, hilft niemandem - nicht den Betroffenen, nicht den Kommunen und nicht der Akzeptanz in unserer Gesellschaft.
  • Wir klären früher, unterscheiden genauer, fördern gezielter und entscheiden am Ende konsequenter.
  • Mein Dank gilt den Beschäftigten der ZABH und des DRK, den Lehrkräften, der Sozialarbeit und der Arbeitsverwaltung, den Unternehmen, der Stadt Frankfurt (Oder), den kommunalen Partnern und den ehrenamtlich Engagierten. Ebenso danke ich den Kolleginnen und Kollegen meines Ministeriums, die politische Entscheidungen praktisch umsetzen.

Bevor ich den Beitrag dieser Einrichtung erläutere, ist eine ehrliche Bestandsaufnahme notwendig. Wer eine neue Ordnung schaffen will, muss zuerst ehrlich sagen, wo wir stehen. Und wo wir hinwollen.

Eine ehrliche Bilanz

Migration in Brandenburg hat Licht und Schatten. Wer nur eine Seite beschreibt, wird der Wirklichkeit nicht gerecht - und verspielt Vertrauen.

  • Brandenburg braucht Zuwanderung - wegen der demografischen Entwicklung und des Arbeits- und Fachkräftebedarfs. Zahlreiche Menschen, die zu uns gekommen sind, arbeiten längst, haben Familien gegründet und tragen zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben bei. Aber nicht jede Form von Zuwanderung wirkt gleich, und die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft ist nicht unbegrenzt.
  • Deshalb geht es nicht vorrangig um die Frage, ob Menschen zu uns kommen. Es geht darum, wie viele kommen, in welchem Zeitraum, wohin sie ziehen und ob Sprache, Schulen, Wohnungsmarkt, Verwaltung, Arbeitsmarkt und Sicherheitsbehörden Schritt halten können.

Ende 2025 lebten in Brandenburg rund 2,55 Millionen Menschen, gut 188.000 ohne deutschen Pass - 7,4 Prozent und damit deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt. Zugleich wird Brandenburg älter: 2025 starben gut 21.000 Menschen mehr, als geboren wurden. Schon bis 2031 könnten rund 120.000 Erwerbstätige fehlen. In einigen Regionen scheiden 25-30% der Erwerbstätigen aus - in den nächsten fünf Jahren. Stabile Unternehmen und Dienstleistungen verschwinden dann nicht mangels Aufträgen, sondern mangels Personal. Mit Folgen für Wirtschaft, Versorgung und Ressourcen für staatliche Verteilung. Ja, ohne Zuwanderung wird unser Arbeits- und Fachkräfteproblem größer. Es wird nicht zu bewältigen sein. Selbst wenn die Fantasien mancher Realität würden und sich morgen plötzlich sehr viele Menschen zum (erneuten) Kinder kriegen entscheiden würden, würde das die Lage frühestens ins 20 Jahren ändern.

Dennoch - obwohl es um die eigene Existenz geht - sind die Vorbehalte groß und größer geworden. Dafür gibt es Gründe.

Zum Beispiel: Die landesweite Zahl von 7,4 Prozent wenig darüber aus, wie Veränderung vor Ort erlebt wird.

In Frankfurt (Oder) liegt der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bei 16,7 Prozent. In einzelnen Wohnlagen werden Anteile von bis zu 60 Prozent berichtet. Auch in Cottbus gibt es Quartiere mit sehr hohen Anteilen.

Ich sage bewusst: Wir sprechen von einzelnen Wohnlagen und Teilquartieren - nicht pauschal von ganzen Städten und schon gar nicht pauschal von den Menschen, die dort leben.

Solche Konzentrationen wirken sich auf Kitas und Schulen, Sozialarbeit, Gesundheitsversorgung und Quartiersarbeit aus.

Solche Konzentrationen sind nicht zwangsläufig. Sie sind auch eine Folge unzureichender Verteilung und zu geringer Steuerung. Deshalb brauchen wir verbindlichere Zuweisungen und zugleich eine gezielte Stärkung besonders beanspruchter Quartiere. Überforderung entsteht, wenn Bedarfe wachsen, ohne dass Personal und Hilfesysteme mitwachsen. Und wenn sie weiter zugelassen wird.

Den Satz „Die Sorgen der Menschen müssen wir ernst nehmen.“ kann ich kaum noch hören. Ernst nehmen reicht nicht. Fakt ist: Diese Sorgen sind absolut nachvollziehbar und kein Grund irgendjemanden an den Rand zu stellen. 26 Prozent haben im Alltag Konflikte im Zusammenhang mit Migration erlebt. 63 Prozent nehmen Konflikte zwischen Deutschen und Ausländern wahr. 41 Prozent stimmen der Aussage zu, Zuwanderung lasse sie sich im eigenen Land fremd fühlen. Das sind politische Warnsignale. Wir dürfen sie nicht pauschal als Fremdenfeindlichkeit abtun.

Konkrete Begegnungen werden deutlich positiver bewertet als abstrakte Vorstellungen. Kontakte in der Nachbarschaft erleben fast 87 Prozent positiv, im Freundes- und Bekanntenkreis sogar mehr als 93 Prozent. Im Bildungsbereich berichten trotz größerer Herausforderungen noch rund 75 Prozent von positiven Erfahrungen.

Zur Ehrlichkeit gehört auch: 16 Prozent der Menschen mit Migrationsgeschichte berichten von starker Benachteiligung. Rassistische und antisemitische Gewalt sind real.

Das zeigt: Viele Menschen lehnen nicht den einzelnen Zugewanderten ab. Sie sorgen sich um das Tempo der Veränderung, um kulturelle Vertrautheit, um eine zu starke Konzentration in einzelnen Wohngebieten und Schulen - und um die Frage, ob der Staat seine Regeln wirklich durchsetzt.

Wo persönliche Begegnung stattfindet und Integration sichtbar gelingt, fällt die Bewertung positiver aus, wächst Vertrauen. Wo staatliche Strukturen überfordert wirken, geht Vertrauen verloren.

Migration ist für Brandenburg keine Episode, sondern eine dauerhafte Gestaltungsaufgabe. Entscheidend für ihr Gelingen sind Maß, Tempo, Steuerung und sichtbare Integration im Alltag. Akzeptanz entsteht weder durch Beschwichtigung noch durch pauschale Abwertung.

Menschen verbinden Heimat mit vertrauter Sprache, gemeinsamen Regeln und einem öffentlichen Raum, in dem sie sich sicher und zu Hause fühlen. Es ist nicht automatisch diskriminierend oder ausgrenzend, wenn sie erwarten, dass Veränderungen nachvollziehbar und politisch steuerbar bleiben.

Arbeitsmarkt: Fortschritt und verbleibende Herausforderung

Die positive Entwicklung ist bemerkenswert: Zwischen März 2019 und Dezember 2025 stieg die Zahl der Beschäftigten in Brandenburg insgesamt um 29.640. Gleichzeitig sank die Zahl der deutschen Beschäftigten, die regulär aus dem Arbeitsmarkt ausschieden um 30.980, während die Zahl der ausländischen Beschäftigten um 60.620 zunahm. Der gesamte Nettozuwachs ist damit rechnerisch auf ausländische Beschäftigte zurückzuführen; sie haben den Rückgang bei deutschen Beschäftigten mehr als ausgeglichen und uns damit wirtschaftlich „den Hintern gerettet“. Für den Ausbildungsmarkt gilt das in ähnlicher Weise.

Ohne ausländische Beschäftigte könnten viele Betriebe schon heute Schichten nicht mehr besetzen, Aufträge nicht erfüllen und Dienstleistungen nicht im heutigen Umfang anbieten. Das gilt für Verkehr und Logistik, Gastgewerbe und Handel, Landwirtschaft, Pflege und viele weitere Bereiche. Bei Tesla arbeiten mittlerweile Menschen aus 130 Nationen in einer 11.000 Menschen „Kleinstadt“ zusammen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen aus den Asylherkunftsländern ist zuletzt innerhalb eines Jahres nochmals um 16,7 Prozent gestiegen. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger aus dieser Gruppe sank. Das zeigt: Arbeitsmarktintegration findet statt und die politischen Anstrengungen zeigen Wirkung.

Seit 2016 sank die Arbeitslosenquote bei Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern von 75,6 auf 31,6 Prozent. Das ist ein erheblicher Fortschritt, der pauschalen Behauptungen entgegentritt. Aber bleiben wir differenziert: Auch hier sei klar gesagt: 31,6 Prozent gegenüber 6,8 Prozent bei Deutschen zeigen auch, wie groß die verbleibende Aufgabe mit Blick auf einerseits abzubauende Hürden und andererseits zu erhöhende Motivation inklusive ggf. notwendiger Sanktionen noch ist.

Wissenswert ist auch: Viele arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation.

Wir haben also nicht nur ein Vermittlungsproblem, sondern ein Qualifikations- und Anerkennungsproblem.

Sicherheit: die notwendige Doppelwahrheit

Für die Sicherheitslage gilt ebenfalls eine Doppelwahrheit. Die Gesamtkriminalität ist nicht parallel zur Zuwanderung gestiegen. Ohne ausländerrechtliche Verstöße sank sie 2025 auf den bislang niedrigsten Stand von 2021.

  • Gleichzeitig stieg die Gewaltkriminalität und die Zahl der Messerangriffe nahm um 9,1 Prozent zu. Nichtdeutsche stellten 30,9 Prozent der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität und 37,6 Prozent bei Messerangriffen.
  • Diese Zahlen erfassen Tatverdächtige, nicht Verurteilte, und die Staatsangehörigkeit, nicht den Migrationshintergrund. Alter, Geschlecht und soziale Lebenslagen erklären einen Teil der Unterschiede. Und dennoch zeigt das eine deutliche Überrepräsentation.
  • Diese Überrepräsentation darf weder verschwiegen noch zur Kollektivschuld aller Zugewanderten umgedeutet werden.
  • Auch das subjektive Sicherheitsgefühl gehört zum Lagebild: 35 Prozent der Brandenburger machten sich 2024 Sorgen um Kriminalität und Gewalt in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld; 2022 waren es 29 Prozent.
  • Der stark gewachsene Schutzaufwand für Weihnachtsmärkte, Stadtfeste und andere Veranstaltungen ist ebenfalls eine reale Belastung. Er ist vor allem Ausdruck einer veränderten allgemeinen und terroristischen Gefährdungslage durch aktiv betriebene hybride Kriegsführung - auch mithilfe von Migration. Zugleich darf dieses Phänomen nicht pauschal Zuwanderung oder gewöhnlicher Migrantenkriminalität zugerechnet werden.
  • Nicht zuletzt der Anschlag am Rande des Berliner CSD zwingt uns zugleich, eine andere Gefahr ebenso klar zu benennen: Islamistischer Extremismus, Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit und Hass auf queere Menschen sind Angriffe auf unsere freiheitliche Ordnung.
  • Und auch hier gilt: Einen Generalverdacht gegen Musliminnen und Muslime darf es ebenso wenig geben wie das Verschweigen einer konkreten Gefahr.

Wer in Brandenburg lebt, muss auf den Schutz vor Rassismus und Ausgrenzung vertrauen können. Und von jedem Menschen erwarten wir, dass er die Würde, Freiheit und Gleichberechtigung anderer achtet.

Auch der Ordnungsstaat hat Defizite

  • Ende Juni 2026 waren in Brandenburg rund 7.800 vollziehbar ausreisepflichtige Personen; bei rund 3.000 wurde eine Abschiebung als realistisch durchführbar eingeschätzt.
  • 2025 gab es 185 Abschiebungen und Dublin-Überstellungen. Zugleich wurden 1.090 Personen zur freiwilligen ausreise gebracht. Insgesamt wurden damit 1.275 Aufenthalte beendet. Stand heute sind es weitere 698 beendete Aufenthalte bis Juli dieses Jahres.
  • Die Task Force Abschiebung Straftäter zeigt, dass gezielte Priorisierung Wirkung entfalten kann: Seit 2020 wurde in ihrem Rahmen nach aktuellem Stand der Aufenthalt von über 300 ausländischen Straftätern beendet.
  • Freiwillige Ausreise hat zu Recht Vorrang: Sie ist weniger eingriffsintensiv, planbarer, kostengünstiger und nachhaltiger.
  • Aber sie ersetzt den staatlichen Vollzug nicht. Wenn die freiwillige Ausreise verweigert wird und keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse bestehen, muss eine Rückführung möglich sein.
  • In der Praxis ist das oft schwierig. Das liegt an drei Hauptfaktoren: Mangelnde staatliche Abkommen (das ändert sich gerade); Klarheit über Aufenthalte/Antreffen bei Vollzugsmaßnahmen. Und: Die Zentralisierung bei der ZABH hat den erhofften operativen Effekt bislang nicht in ausreichendem Maß erreicht. Nicht, weil sie es nicht könnte. Sie kann. Sondern, weil bei der damaligen Übertragung von Zuständigkeiten, weder Personal noch operative Strukturen folgten.
  • Aber auch hier erneut ein klarer Satz: Die pure Statistik ließe sich kurzfristig leicht erhöhen, wenn wir zuerst dort zugreifen, wo Menschen besonders gut erreichbar sind: am Arbeitsplatz, im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule. Das ist nicht die Priorität, die wir setzen wollen.
  • Unsere Priorität gilt Gefährdern, Gewalt- und Intensivstraftätern sowie weiteren Personen, deren Rückführung rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Die Diagnose

Vier Schwächen des bisherigen Systems

  1. Wir beginnen zu spät. Zu lange Phasen ohne Sprache, Arbeit, Bildung oder belastbare Perspektive produzieren Abhängigkeit, Frustration und Konflikte.
  2. Wir unterscheiden zu wenig. Schutzmigration, Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung, unklare Bleibeperspektive und vollziehbare Ausreisepflicht werden in der öffentlichen Debatte und teilweise auch in den Strukturen vermischt.
  3. Verantwortung ist zersplittert. Bund, Land, Kommunen, BAMF, Gerichte, Arbeitsverwaltung, Ausländerbehörden und freie Träger arbeiten an denselben Biografien, aber nicht immer in einem gemeinsamen Prozess.
  4. Entscheidungen haben zu oft keine zeitnahe Folge. Ein positives Asylergebnis führt nicht schnell genug in Wohnung und Integration; ein negatives nicht verlässlich genug zu Ausreise oder Rückführung.

Das Gesamturteil: Maß und Mitte

  • Das Gesamtbild ist deshalb differenziert: Zuwanderung stärkt unser Land wirtschaftlich, demografisch und menschlich. Viele Systeme wären ohne sie bereits kollabiert. Arbeitsmarktintegration findet statt und konkrete, individuelle Begegnungen gelingen weit überwiegend
  • Zugleich können Tempo und Konzentration der Zuwanderung Menschen und Institutionen überfordern. Sprachdefizite, Arbeitslosigkeit, Leistungsbezug, nicht qualifikationsgerechte Beschäftigung und Sicherheitsprobleme sind sichtbar, müssen benannt und bearbeitet werden.
  • Die angemessene Antwort lautet deshalb weder Verharmlosung noch pauschale Abwehr. Sie lautet weder massenhafte sogenannte Remigration, noch Naivität und Schönfärberei. Sie lautet Humanität und Ordnung, Offenheit und Begrenzung, Rechte und Pflichten.

Ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht.

Eine breite gesellschaftliche Mitte ist bereit, Menschen in Not zu schützen. Sie akzeptiert und schätzt Menschen, die hier arbeiten, die Sprache lernen, Verantwortung übernehmen und Teil dieses Landes werden.

  • Diese Mitte erwartet aber auch, dass unsere Gesetze gelten, zumutbare Integrationsangebote angenommen werden und vorhandene Arbeitsfähigkeit nach Möglichkeit zu Arbeit führt. Sie akzeptiert keinen Sozialleistungsmissbrauch und keine dauerhaft vermeidbare Abhängigkeit, keine schwere und wiederholte Kriminalität und keine dauerhafte Verweigerung zumutbarer Mitwirkung.
  • Sie erwartet die Anerkennung von Rechtsstaat und Gleichberechtigung, Religionsfreiheit deutscher Sprache als gemeinsamer öffentlicher Sprache sowie den Schutz von Minderheiten und allen Lebensformen. Und sie erwartet, dass Zahl, Tempo und örtliche Konzentration der Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit unseres Landes nicht dauerhaft übersteigen.
  • Das ist nicht zu viel verlangt. Das ist keine Absage an Humanität. Es ist die Voraussetzung dafür, Humanität, Offenheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft zu erhalten.

Migration braucht Maß und Mitte: Orientiert am Recht, am Bedarf des Landes, an der tatsächlichen Integrationsfähigkeit und am Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Heimat auch im Wandel erkennbar, vertraut und sicher bleibt.

Das Zielbild - Was folgt aus all dem:

Wir wollen eine Migrations- und Integrationspolitik, die menschlich, gesteuert, wirksam und konsequent handelt.

Sie beruht auf sechs Grundsätzen.

  1. Die Würde jedes Menschen ist unteilbar.Der Staat bewertet und unterteilt nicht den Wert eines Menschen. Er entscheidet nach Recht über Schutz, Aufenthalt und Rückkehr und erwartet ein Verhalten, das unserer Rechtsordnung entspricht.
  2. Integration ist Angebot und eigene Leistung. Integration bedeutet Arbeit - für beide Seiten. Das Land schafft reale Möglichkeiten; Zugewanderte wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mit.
  3. Fähigkeit und Bereitschaft sind zu unterscheiden. Krankheit, Behinderung sind keine Integrationsverweigerung. Beitrag und Mitwirkung können sehr unterschiedlich aussehen.
  4. Wer früh Klarheit hat, kann früh handeln. Statusklärung, Sprache, Kompetenzerfassung und Arbeitsmarktzugang müssen möglichst vom ersten Tag an ineinandergreifen.
  5. Ein Nein des Rechtsstaats muss Bedeutung haben. Wer keinen Schutz- oder Aufenthaltstitel besitzt und zurückkehren kann, kann aus jahrelanger Verweigerung kein faktisches Dauerbleiberecht ableiten. Oder, um es noch deutlicher zu sagen: In der Diskussion um die Umsetzung von Abschiebungen nach Afghanistan gibt es (neben dem Ausschluss von Frauen, Kindern und Erkrankten) für mich einen Unterschied zwischen jenen, die die Jahre hier genutzt haben, um aktiver Teil des Landes zu werden und jenen, die ihre Motivation dazu noch nicht oder erst jetzt entdeckt haben.
  6. Anzahl und Geschwindigkeit müssen beherrschbar bleiben. Integration gelingt nur, wenn Wohnraum, Schulen, Verwaltung, Gesundheitssystem und Arbeitsmarkt die Aufgabe bewältigen können. Das heißt gleichzeitig, dass wir für angemessene Strukturen sorgen müssen.

Wir reichen die Hand. Wir sorgen dafür, dass diese Hand auch wirklich erreichbar ist. Aber wir erwarten, dass sie ergriffen wird.

Und damit zur Landesübergangseinrichtung und dem Chancencenter

Was bedeutet das alles für einen Menschen, der hier ankommt? Für eine Frau auf der Flucht, einen jungen Erwachsenen oder einen Vater, der nicht weiß, ob er bleiben darf, lautete die Antwort unseres Staates zu oft: warten. Warten, auf einen Bescheid, einen Sprachkurs, eine Wohnung, auf Klarheit. Monate, manchmal Jahre, in denen ein Leben stillsteht - teuer für den Staat und für niemanden gut. Das ändern wir.

Aber um das gleich klar zu sagen:

  • Das Asylrecht dient dem Schutz vor Verfolgung und Gefahr, nicht der Auswahl von Arbeitskräften. Arbeit oder gute Integration begründen keinen Asylanspruch.
  • Menschen, die bereits hier leben und auf absehbare Zeit nicht ausreisen können, jahrelang zum Nichtstun zu verurteilen, wäre dennoch wirtschaftlich und gesellschaftlich falsch. Deshalb wollen wir die bestehenden gesetzlichen Wege in Ausbildung, Beschäftigung und einen regulären Aufenthalt konsequent nutzen.
  • Diese Brücke muss und wird schmal und klar geregelt bleiben: kein Bleiberechtsautomatismus, kein inoffizieller Ersatzweg für Arbeitsmigration und kein zusätzlicher Anreiz zur irregulären Einreise.

Die Landesübergangseinrichtung in Eisenhüttenstadt ist der rechtliche und organisatorische Rahmen. Sie ist ein wichtiger neuer Schritt, um mehr Ordnung in das System zu bringen. Das Chancencenter in Frankfurt (Oder) ist ihr intensivstes arbeits- und integrationsorientiertes Förderangebot.

Die Landesübergangseinrichtung richtet sich an Menschen, die nicht mehr in der Erstaufnahme wohnen müssen, deren Bleibeperspektive aber noch unklar oder negativ ist und deren Ausreise oder Abschiebung nicht zeitnah erfolgen kann.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ein verlässliches, klärendes Grundangebot: Orientierung, niedrigschwellige Sprachförderung, Alphabetisierung, Beratung, Potenzialklärung sowie Unterstützung bei einer Bleibe- oder Rückkehrperspektive.

Das Chancencenter geht weiter. Es bündelt vertiefte Sprachförderung, Qualifizierung, Praktika, Regeln im Alltagsleben und in einer künftigen Wohnung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie individuelle Begleitung - für maximal 200 Menschen, bei denen diese intensive Förderung eine reale Aussicht auf Erfolg hat. Die bereit und in der Lage sind, diesen Weg, diese Chance aktiv mitzugehen. Die Pilotphase zeigte eine 98%ige Erfolgsquote auf diesem Weg und der Vermittlung in Arbeit.

Weder Landesübergangseinrichtung noch Chancencenter ersetzen das Asylverfahren oder schaffen automatisch ein Aufenthaltsrecht. Sie nutzen rechtlich vorhandene Wege, wenn Sprache, Ausbildung, Arbeit und Mitwirkung eine tragfähige Perspektive eröffnen und bereiten andernfalls eine geordnete Rückkehr vor.

Darauf baut ein verbindlicher, individueller Entwicklungsplan mit unterzeichneter Integrationsvereinbarung auf. Mit erreichbaren und zu erreichenden Schritten: Sprachkurs, Qualifizierung, Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung, Beratung. Er zeigt, was der Staat anbietet, was als Nächstes geschieht und welche Mitwirkung erwartet wird. So wird aus Fördern und Fordern ein nachvollziehbarer, abrechenbarer Prozess.

Und am Ende wird eine belastbare Entscheidung stehen.

Wer eine rechtliche und tatsächliche Bleibeperspektive erreicht, wechselt mit einem klaren Übergabeplan in eine Kommune.

Wer ausreisepflichtig ist und vorhandene Möglichkeiten dauerhaft ohne nachvollziehbaren Grund verweigert, wechselt in den Rückkehr- und Ausreiseprozess.

Das Chancencenter ist kein Dauerwartesaal, kein Gefängnis und kein Bleiberechtsautomat. Es ist ein Ort der Klärung, der konkreten Chance und der nachvollziehbaren Konsequenz.

Integration ist weder ein Selbstläufer noch vollzieht sie sich einfach als Selbstverständlichkeit. Sie ist ein Angebot des Staates. Sie ist aber auch eine Leistung, die wir von den Menschen selbst erwarten dürfen.

Wohin wir insgesamt wollen

Klare Wege

Die Landesübergangseinrichtung und das Chancencenter sind kein isoliertes Einzelprojekt. Sie sind ein Baustein einer größeren Neuordnung, einer Prozessarchitektur, die ich jetzt skizzieren will.

Schutzberechtigte und Menschen mit sicherer Bleibeperspektive und nur diese, sollen schnell aus der Erstaufnahme in dezentrales Wohnen, Sprache, Bildung und Arbeit kommen.

Kommunen werden nicht länger frühzeitig Fälle übernehmen, deren Status ungeklärt ist und bei denen zentrale Verfahren noch ausstehen.

Wer in die Kommune kommt, wird möglichst eine erkennbare Perspektive, geklärte Bedarfe und einen anschlussfähigen Integrationsplan mitbringen.

Die kommunale Entlastung wird konkret spürbar. Sie entsteht bei den Unterbringungskapazitäten, bei den Kosten der Anschlussunterbringung und beim Verwaltungsaufwand in aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

Menschen mit unklarer Perspektive und realer Entwicklungsoption bleiben in Landesverantwortung - in der Landesübergangseinrichtung und, in begrenzter Zahl, im Chancencenter. Dort erhalten sie verbindliche Klärung und Förderung.

Für vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, deren Rückkehr möglich ist, gilt: freiwillige Ausreise zuerst; konsequente Rückführung, wenn sie nicht freiwillig gehen. Dafür entsteht in Wünsdorf nach der nun vorliegenden Freigabe durch das Finanzministerium die Landesausreiseeinrichtung. Sie wird auch die Erreichbarkeit verbessern. Sie ist keine Haftanstalt, ermöglicht aber eine engere Fallbegleitung und den gezielten Einsatz rechtlich zulässiger Melde-, Aufenthalts- und Wohnsitzauflagen.

Gefährder sowie Gewalt- und Intensivstraftäter haben höchste Priorität - mit engem Fallmanagement, aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen und Gewahrsam oder Haft im rechtlich zulässigen Rahmen.

Darüber hinaus entsteht das Behördenzentrum am BER, wir verfügen über einen Ausreisegewahrsam, eine GEAS-Einrichtung, eine abgeschlossene Mitnutzungsvereinbarung über Abschiebehaftplätze. 

Die Ordnungsmittel werden zielgerichtet eingesetzt.

Bezahlkarte, Residenzpflicht, Melde- und Wohnsitzauflagen sind keine politischen Symbole. Sie müssen einen konkreten Zweck erfüllen: Erreichbarkeit sichern, Sekundärmigration begrenzen, Verfahren ordnen und Integration dort ermöglichen, wo passende Strukturen bestehen.

Die landesweite Wohnsitzauflage soll mehr Verbindlichkeit in die Zuweisung und die örtlichen Integrationsstrukturen bringen. Für Arbeit, Ausbildung - also Integration und besondere Schutzbedarfe bleiben Wohnortwechsel möglich.

Durch die neuen Landeseinrichtungen haben wir neue Möglichkeiten, die in der Diagnose genannten Schwächen selbst zu beheben.

Natürlich darf der Staat nur fordern, was er tatsächlich anbietet. Was zumutbar angeboten und rechtmäßig angeordnet wird, darf aber nicht folgenlos verweigert werden.

Das gilt etwa für die Identitätsklärung, notwendige Behörden- und Meldetermine, Integrationskurse, zumutbare Arbeitsgelegenheiten und wahrheitsgemäße Angaben. Die Möglichkeiten zu Anspruchseinschränkungen werden wir auf Landesebene in Brandenburg anwenden. Selbiges erwarten wir auch von der Kommunalen Familie. Möglich ist es. 

Erreichbarkeit ist gemeinsame Verantwortung. Für vollziehbar ausreisepflichtige Erwachsene mit realistischer Rückkehrmöglichkeit werden persönliche Termine in angemessenen Abständen zur verbindlichen Fallsteuerung gehören - für Identitätsklärung, Rückkehrberatung und die nächsten Verfahrensschritte. Wer Leistungen erhält, muss für die zuständigen Stellen erreichbar sein oder andernfalls zur Fahndung ausgeschrieben und von Leistungen ausgeschlossen werden.

Kinder dürfen nicht für das Verhalten ihrer Eltern sanktioniert werden. Aber bewusste und zumutbare Nichtmitwirkung darf nicht folgenlos bleiben.

Es gilt: Wer bleibt, soll nicht warten. Wer gehen muss, muss am Verschwinden gehindert werden. Wer sich einbringt, soll vorankommen. Und der Staat muss in jedem dieser Fälle verlässlich handeln.

Die gerade genannten Dinge, sind beschlossen und entschieden. Die Freigaben liegen vor. Sie sind schon entstanden oder befinden sich nun bis Ende des Jahres im Aufbau. 

Was folgt dann: 

1. Das Integrationsgesetz als nächster großer Schritt. Die Arbeit am Referentenentwurf läuft.

  • Aufnahme und Integration werden erstmals in einem gemeinsamen Gesetz geregelt.
  • Der Grundsatz des Förderns und Forderns wird verankert
  • Kurzfristige Projektlogiken und Doppelstrukturen werden überprüft; wirksame Angebote werden verstetigt und enger mit den Regelsystemen verbunden. Planbarkeit wird verbessert.
  • Die Zuweisung soll neben Einwohnerzahl und Kapazität auch Arbeitsmarktpotenzial und vorhandene Integrationsstrukturen berücksichtigen.
  • Ein digitales Kapazitäts- und Integrationsmonitoring verbindet ZABH, LASV und Kommunen.
  • Eine Basisfinanzierung für vorgehaltene Plätze schafft Planungssicherheit auch bei schwankender Belegung.
  • Weniger, klar kalkulierte Pauschalen ersetzen einen überkomplexen Katalog.
  • Die Digitalisierung muss weiter ausgebaut werden. 17 von 18 Ausländerbehörden bieten inzwischen "Aufenthalt Digital" an. Nun brauchen wir flächendeckend elektronische Akten, sichere Schnittstellen und eine einheitlichere Praxis.
  • Und ja, es braucht eine Debatte zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen, ZABH und kommunalen Ausländerbehörden.

2. Werden wir die Chancen unseres Ressorts nutzen.

  • In unserem Haus sind Migration und Integration mit Arbeit, Sozialem, Pflege und Gesundheit verbunden. Zugleich gehören die migrantischen Organisationen, Gleichstellung, queeres Leben und die Fachstelle Antisemitismus zu unserem Verantwortungsbereich.
  • Genau an diesen Schnittstellen entscheidet sich Integration: im Betrieb, in der Arztpraxis, in der Schule, im Schutz von Frauen, jüdischen und queeren Menschen und in der Auseinandersetzung mit Extremismus.
  • Diese Zuständigkeiten werden wir stärker als gemeinsame Handlungskette nutzen.

3. Praxisdialog Fachkräfteeinwanderung

Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung braucht einen eigenen, schnellen und serviceorientierten Weg, der nicht durch die Logik des Asylsystems führt. Es gilt, was ich gesagt habe: Die Brücke über das Chancencenter bleibt schmal und klar geregelt.

Der Fachkräfteeinwanderung werde ich mich verstärkt widmen. 

Ein Beispiel: Im vergangenen Wintersemester studierten knapp 14.000 ausländische Studierende in Brandenburg - 26,2 Prozent aller Studierenden und bundesweit der höchste Anteil. Fast die Hälfte studiert Ingenieurwissenschaften. Wir müssen ihnen ermöglichen, nach dem Studium im Land zu bleiben - durch Sprache, Praktika, verlässliche Verfahren und konkrete Angebote unserer Unternehmen. 70 Prozent der befragten Menschen mit Migrationsgeschichte geben an, gut oder sehr gut Deutsch zu sprechen. Viele Menschen lernen die Sprache, arbeiten, gründen Familien, engagieren sich und tragen unser Land mit. 

Mit Kammern, Gesundheits- und Pflegebranche sowie weiteren Arbeitsmarktpartnern führe ich einen Praxisdialog. Dabei beziehe ich ausdrücklich Betriebe ein, bei denen Verfahren schwierig waren oder gescheitert sind. Diese Fälle zeigen, an welchen Übergängen wir nachschärfen müssen.

Die 14 Welcome Center, die zentrale Fachkräfte-Ausländerbehörde, der Business Immigration Service, die WFBB und weitere Angebote müssen als ein Weg funktionieren - mit klaren Zuständigkeiten und verbindlichen Übergaben.

Wir brauchen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Sozialpartner, Unternehmensverbände, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, Wirtschaftsförderungen, Berufsschulen, Anerkennungsberatung, Welcome Center und Ausländerbehörden an einem Tisch - und vor allem in einem gemeinsamen Arbeitsprozess.

Es fehlt nicht in erster Linie an einzelnen Angeboten. Zu häufig entstehen die Probleme an den Übergängen: zwischen Sprachkurs und Qualifizierung, zwischen Anerkennung und Beschäftigung, zwischen Ausländerbehörde und Betrieb oder zwischen Berufsschule und Unterstützungsangebot.

Deshalb müssen wir enger zusammenrücken und unsere Strukturen besser ineinandergreifen lassen. Ein Unternehmen muss nicht jedes Programm und jede Zuständigkeit kennen. Es braucht eine verlässliche Ansprechperson und einen verbindlichen nächsten Schritt. Genau daran müssen wir gemeinsam arbeiten.

Eine gemeinsame Aufgabe

Brandenburg kann vieles von dem, was ich skizziert habe, selbst regeln und tut dies auch. Aber damit es grundlegend besser wird, brauchen wir noch mehr. 

Der Bund muss Asylverfahren beschleunigen, Sprachkurse verlässlich finanzieren, Anerkennungsverfahren vereinfachen und Länder bei schwierigen Rückführungen unterstützen. Entscheidend sind verlässliche Abkommen mit Drittstaaten.

Europa muss das Gemeinsame Europäische Asylsystem rechtsstaatlich und einheitlich umsetzen. Offene Binnengrenzen brauchen geschützte Außengrenzen und gemeinsame Regeln. Grund- und Menschenrechte sind dabei kein Hindernis, sondern der Maßstab.

Die Kommunen brauchen verlässliche Finanzierung, Daten und Übergabepläne. Land, Ausländerbehörden und Unterkunftsträger müssen Meldeketten verbessern. Das Land verantwortet den Vollzug; die Kommunen unterstützen mit ihrer örtlichen Kenntnis.

Unternehmen müssen Praktika, Ausbildung und Beschäftigung ermöglichen - und Aufstiegschancen statt dauerhafter Niedriglohnsackgassen bieten. Die beteiligten Stellen müssen als gemeinsamer Prozess funktionieren. 

Und migrantische Organisationen müssen früher und verlässlicher beteiligt werden. Sie übersetzen nicht nur Sprache. Sie erklären Institutionen, Rechte und Pflichten. Sie erreichen Menschen, zu denen Behörden oft keinen unmittelbaren Zugang finden. Sie erkennen Konflikte früh und bauen Brücken in Schule, Arbeit, Verein und Nachbarschaft.

Schluss: Eine Politik der klaren Mitte

Wir versprechen keine konfliktfreie Migration. Unser Ziel ist, sie beherrschbarer, gerechter und wirksamer zu organisieren.

  • Die politische Mitte darf sich nicht zwischen Humanität und Ordnung entscheiden müssen.
  • Sie muss beides vollständig vertreten: die Würde jedes Menschen und die Durchsetzung demokratisch gesetzten Rechts.
  • Sie muss Chancen eröffnen, ohne Schwierigkeiten kleinzureden.
  • Sie muss Konsequenzen ziehen, ohne Menschen abzuwerten.
  • Sie muss die Kommunen entlasten, ohne ihnen die Integration aus der Hand zu nehmen.

Diese Landesübergangseinrichtung und dieses Chancencenter sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Hier soll aus Warten Klarheit werden, aus Potenzial eine Perspektive und aus einer rechtlichen Entscheidung eine tatsächliche Folge.

Wer bleibt, soll nicht warten.

Wer gehen muss, darf nicht verschwinden.

Wer sich einbringt, soll vorankommen.

Und der Staat muss in jedem dieser Fälle verlässlich handeln.

Wenn uns das gelingt, bewahren wir nicht nur die Ordnung. Dann bewahren wir auch die Offenheit unseres Landes. Dann bleibt und wird Brandenburg Heimat - für die Menschen, die schon lange hier leben. Und für diejenigen, die hier ankommen, Verantwortung übernehmen und dieses Land mit uns gemeinsam tragen.

Der Verzicht auf Migration, wie ihn einige fordern, bedeutet den wirtschaftlichen und strukturellen Niedergang unseres Landes. 

Die Naivität, für die andere stehen, bedeutet, dass wir die Zerreißprobe nicht bestehen werden mit ebenso gravierenden Folgen für unser Land.

Brandenburg kann ein Land sein, in dem Schutz verlässlich ist, Integration gelingt und Recht durchgesetzt wird. Dafür brauchen wir - jede und jeder Einzelne - den Mut zu unterscheiden, die Kraft zu handeln und bei all dem immer und überall: Den Respekt vor jedem einzelnen Menschen. Das ist der Weg, den ich vorschlage. Allein kann ich ihn nicht gehen. Ich lade Sie ein, ihn mit mir zu beschreiten.

Herzlichen Dank.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Gäste,

wir stehen heute in Frankfurt (Oder). Einem Ort, der mir - wie Sie wissen - besonders am Herzen liegt. Wenige hundert Meter von hier fließt die Oder - seit Jahrhunderten Grenze und Ort der Begegnung. Menschen haben sie überquert, um Schutz zu suchen, zu handeln, Familien zu gründen und zu arbeiten. Kaum ein Ort in Brandenburg zeigt deutlicher: Grenzen können schützen und verbinden, wenn wir sie rechtlich ordnen und politisch klug gestalten. Als ehemaliger OB dieser Stadt habe ich die konkreten Facetten von Migration und Integration unmittelbar erlebt. Ich habe erlebt, wie aus Zugezogenen Freunde wurden, sich Familien gegründet haben, wie Menschen bereichernder und nicht mehr wegzudenkender Teil von Unternehmen und Gesellschaft geworden sind. Ich habe aber auch erlebt, wie Kriminalität zunahm, Areale zu Angsträumen wurden, wie Überforderung und Überlastung an Schulen und Kitas entstanden, wie Konflikte in Wohnquartieren entstanden, gelöst wurden und wieder aufflammten. All dies: Licht und Schatten haben meine Sichtweise und politische Haltung geprägt. Und all das floss in genau diese Entscheidungen ein.

An diesem Ort geht es heute nicht nur um ein Gebäude oder eine Organisationsform. Es geht darum, ob staatliche Verlässlichkeit praktisch erfahrbar wird.

Der Leitgedanke, der über allem steht, lässt sich in vier Sätzen zusammenfassen: Wer Schutz braucht, muss Schutz erhalten. Wer bleibt, soll schnell Teil unserer Gesellschaft werden. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Der Staat muss dies verlässlich organisieren.

Migration als Teil Brandenburgs

Migration gehört zu Brandenburg

Manchen muss man das ab und zu in Erinnerung rufen: Migration ist kein neues Kapitel der Menschheitsgeschichte. Und erst recht keines in der Geschichte Brandenburgs.

1685 öffnete der Große Kurfürst Brandenburg für die in Frankreich verfolgten Hugenotten. Sie erhielten Schutz, Rechte und Unterstützung - und sie bekamen Zeit, hier anzukommen.

Im 18. Jahrhundert kamen Siedlerinnen und Siedler aus ganz Europa ins Oderbruch. Gemeinsam mit den Menschen, die dort bereits lebten, schufen sie eine Kulturlandschaft, die heute selbstverständlich zu Brandenburg gehört.

Das 20. Jahrhundert zeigte zugleich die dunklen Seiten von Verfolgung, Flucht und Vertreibung. Vertriebene suchten hier eine neue Heimat. Später warb die Bundesrepublik Gastarbeiter an; die DDR holte Vertragsarbeiter. Seit 1990 kamen Aussiedler, jüdische Zuwanderer und Menschen auf der Flucht vor Kriegen.

Diese Erfahrungen sind historisch nicht gleichzusetzen. Aber sie haben all etwas gemeinsam. Sie zeigen: Zuwanderung wird nicht von selbst zum Gewinn. Sie braucht Recht, klare Regeln, funktionierende Strukturen und Zeit. Sie braucht eine Gesellschaft, die bereit und willens ist, Menschen hier ankommen zu lassen, sich weiterzuentwickeln, neugierig zu sein. Zu übernehmen, was hilfreich ist und zu verwerfen was nicht passt. Sie braucht Hinzukommende, die Gegebenheiten annehmen und respektieren.

Die politische Aufgabe ist deshalb klar: Wir müssen Migration gestalten.

Wie viel Zuwanderung braucht Brandenburg? Welches Maß und welches Tempo können Schulen, Wohnungsmarkt, Verwaltung, Gesundheitswesen und Nachbarschaften bewältigen? Wo liegen Kipppunkte, an denen Akzeptanz verloren geht? Wie sichern wir Wohlstand, wirtschaftliche Entwicklung, Versorgung und sorgen zugleich dafür, dass Brandenburg für alle sicher, verlässlich und als Heimat erfahrbar bleibt und wird.

Migration ist für Brandenburg notwendig und Teil der Lösung. Zugleich gehört sie zu den größten gesellschaftlichen Zerreißproben unserer Zeit.

Die konkrete Antwort beginnt an diesem Ort:
Wir eröffnen heute nicht einfach eine neue Einrichtung. Wir eröffnen eine neue Logik im Umgang mit Migration und Integration und setzen sie in die Praxis um.

  • Zum ersten Mal nimmt in Brandenburg eine Landesübergangseinrichtung mit einem Chancencenter den Regelbetrieb auf.
  • Dahinter steht eine einfache Erkenntnis: Menschen mit unklarer Bleibeperspektive über Jahre nur unterzubringen und zu verwalten, hilft niemandem - nicht den Betroffenen, nicht den Kommunen und nicht der Akzeptanz in unserer Gesellschaft.
  • Wir klären früher, unterscheiden genauer, fördern gezielter und entscheiden am Ende konsequenter.
  • Mein Dank gilt den Beschäftigten der ZABH und des DRK, den Lehrkräften, der Sozialarbeit und der Arbeitsverwaltung, den Unternehmen, der Stadt Frankfurt (Oder), den kommunalen Partnern und den ehrenamtlich Engagierten. Ebenso danke ich den Kolleginnen und Kollegen meines Ministeriums, die politische Entscheidungen praktisch umsetzen.

Bevor ich den Beitrag dieser Einrichtung erläutere, ist eine ehrliche Bestandsaufnahme notwendig. Wer eine neue Ordnung schaffen will, muss zuerst ehrlich sagen, wo wir stehen. Und wo wir hinwollen.

Eine ehrliche Bilanz

Migration in Brandenburg hat Licht und Schatten. Wer nur eine Seite beschreibt, wird der Wirklichkeit nicht gerecht - und verspielt Vertrauen.

  • Brandenburg braucht Zuwanderung - wegen der demografischen Entwicklung und des Arbeits- und Fachkräftebedarfs. Zahlreiche Menschen, die zu uns gekommen sind, arbeiten längst, haben Familien gegründet und tragen zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben bei. Aber nicht jede Form von Zuwanderung wirkt gleich, und die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft ist nicht unbegrenzt.
  • Deshalb geht es nicht vorrangig um die Frage, ob Menschen zu uns kommen. Es geht darum, wie viele kommen, in welchem Zeitraum, wohin sie ziehen und ob Sprache, Schulen, Wohnungsmarkt, Verwaltung, Arbeitsmarkt und Sicherheitsbehörden Schritt halten können.

Ende 2025 lebten in Brandenburg rund 2,55 Millionen Menschen, gut 188.000 ohne deutschen Pass - 7,4 Prozent und damit deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt. Zugleich wird Brandenburg älter: 2025 starben gut 21.000 Menschen mehr, als geboren wurden. Schon bis 2031 könnten rund 120.000 Erwerbstätige fehlen. In einigen Regionen scheiden 25-30% der Erwerbstätigen aus - in den nächsten fünf Jahren. Stabile Unternehmen und Dienstleistungen verschwinden dann nicht mangels Aufträgen, sondern mangels Personal. Mit Folgen für Wirtschaft, Versorgung und Ressourcen für staatliche Verteilung. Ja, ohne Zuwanderung wird unser Arbeits- und Fachkräfteproblem größer. Es wird nicht zu bewältigen sein. Selbst wenn die Fantasien mancher Realität würden und sich morgen plötzlich sehr viele Menschen zum (erneuten) Kinder kriegen entscheiden würden, würde das die Lage frühestens ins 20 Jahren ändern.

Dennoch - obwohl es um die eigene Existenz geht - sind die Vorbehalte groß und größer geworden. Dafür gibt es Gründe.

Zum Beispiel: Die landesweite Zahl von 7,4 Prozent wenig darüber aus, wie Veränderung vor Ort erlebt wird.

In Frankfurt (Oder) liegt der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bei 16,7 Prozent. In einzelnen Wohnlagen werden Anteile von bis zu 60 Prozent berichtet. Auch in Cottbus gibt es Quartiere mit sehr hohen Anteilen.

Ich sage bewusst: Wir sprechen von einzelnen Wohnlagen und Teilquartieren - nicht pauschal von ganzen Städten und schon gar nicht pauschal von den Menschen, die dort leben.

Solche Konzentrationen wirken sich auf Kitas und Schulen, Sozialarbeit, Gesundheitsversorgung und Quartiersarbeit aus.

Solche Konzentrationen sind nicht zwangsläufig. Sie sind auch eine Folge unzureichender Verteilung und zu geringer Steuerung. Deshalb brauchen wir verbindlichere Zuweisungen und zugleich eine gezielte Stärkung besonders beanspruchter Quartiere. Überforderung entsteht, wenn Bedarfe wachsen, ohne dass Personal und Hilfesysteme mitwachsen. Und wenn sie weiter zugelassen wird.

Den Satz „Die Sorgen der Menschen müssen wir ernst nehmen.“ kann ich kaum noch hören. Ernst nehmen reicht nicht. Fakt ist: Diese Sorgen sind absolut nachvollziehbar und kein Grund irgendjemanden an den Rand zu stellen. 26 Prozent haben im Alltag Konflikte im Zusammenhang mit Migration erlebt. 63 Prozent nehmen Konflikte zwischen Deutschen und Ausländern wahr. 41 Prozent stimmen der Aussage zu, Zuwanderung lasse sie sich im eigenen Land fremd fühlen. Das sind politische Warnsignale. Wir dürfen sie nicht pauschal als Fremdenfeindlichkeit abtun.

Konkrete Begegnungen werden deutlich positiver bewertet als abstrakte Vorstellungen. Kontakte in der Nachbarschaft erleben fast 87 Prozent positiv, im Freundes- und Bekanntenkreis sogar mehr als 93 Prozent. Im Bildungsbereich berichten trotz größerer Herausforderungen noch rund 75 Prozent von positiven Erfahrungen.

Zur Ehrlichkeit gehört auch: 16 Prozent der Menschen mit Migrationsgeschichte berichten von starker Benachteiligung. Rassistische und antisemitische Gewalt sind real.

Das zeigt: Viele Menschen lehnen nicht den einzelnen Zugewanderten ab. Sie sorgen sich um das Tempo der Veränderung, um kulturelle Vertrautheit, um eine zu starke Konzentration in einzelnen Wohngebieten und Schulen - und um die Frage, ob der Staat seine Regeln wirklich durchsetzt.

Wo persönliche Begegnung stattfindet und Integration sichtbar gelingt, fällt die Bewertung positiver aus, wächst Vertrauen. Wo staatliche Strukturen überfordert wirken, geht Vertrauen verloren.

Migration ist für Brandenburg keine Episode, sondern eine dauerhafte Gestaltungsaufgabe. Entscheidend für ihr Gelingen sind Maß, Tempo, Steuerung und sichtbare Integration im Alltag. Akzeptanz entsteht weder durch Beschwichtigung noch durch pauschale Abwertung.

Menschen verbinden Heimat mit vertrauter Sprache, gemeinsamen Regeln und einem öffentlichen Raum, in dem sie sich sicher und zu Hause fühlen. Es ist nicht automatisch diskriminierend oder ausgrenzend, wenn sie erwarten, dass Veränderungen nachvollziehbar und politisch steuerbar bleiben.

Arbeitsmarkt: Fortschritt und verbleibende Herausforderung

Die positive Entwicklung ist bemerkenswert: Zwischen März 2019 und Dezember 2025 stieg die Zahl der Beschäftigten in Brandenburg insgesamt um 29.640. Gleichzeitig sank die Zahl der deutschen Beschäftigten, die regulär aus dem Arbeitsmarkt ausschieden um 30.980, während die Zahl der ausländischen Beschäftigten um 60.620 zunahm. Der gesamte Nettozuwachs ist damit rechnerisch auf ausländische Beschäftigte zurückzuführen; sie haben den Rückgang bei deutschen Beschäftigten mehr als ausgeglichen und uns damit wirtschaftlich „den Hintern gerettet“. Für den Ausbildungsmarkt gilt das in ähnlicher Weise.

Ohne ausländische Beschäftigte könnten viele Betriebe schon heute Schichten nicht mehr besetzen, Aufträge nicht erfüllen und Dienstleistungen nicht im heutigen Umfang anbieten. Das gilt für Verkehr und Logistik, Gastgewerbe und Handel, Landwirtschaft, Pflege und viele weitere Bereiche. Bei Tesla arbeiten mittlerweile Menschen aus 130 Nationen in einer 11.000 Menschen „Kleinstadt“ zusammen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen aus den Asylherkunftsländern ist zuletzt innerhalb eines Jahres nochmals um 16,7 Prozent gestiegen. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger aus dieser Gruppe sank. Das zeigt: Arbeitsmarktintegration findet statt und die politischen Anstrengungen zeigen Wirkung.

Seit 2016 sank die Arbeitslosenquote bei Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern von 75,6 auf 31,6 Prozent. Das ist ein erheblicher Fortschritt, der pauschalen Behauptungen entgegentritt. Aber bleiben wir differenziert: Auch hier sei klar gesagt: 31,6 Prozent gegenüber 6,8 Prozent bei Deutschen zeigen auch, wie groß die verbleibende Aufgabe mit Blick auf einerseits abzubauende Hürden und andererseits zu erhöhende Motivation inklusive ggf. notwendiger Sanktionen noch ist.

Wissenswert ist auch: Viele arbeiten unterhalb ihrer Qualifikation.

Wir haben also nicht nur ein Vermittlungsproblem, sondern ein Qualifikations- und Anerkennungsproblem.

Sicherheit: die notwendige Doppelwahrheit

Für die Sicherheitslage gilt ebenfalls eine Doppelwahrheit. Die Gesamtkriminalität ist nicht parallel zur Zuwanderung gestiegen. Ohne ausländerrechtliche Verstöße sank sie 2025 auf den bislang niedrigsten Stand von 2021.

  • Gleichzeitig stieg die Gewaltkriminalität und die Zahl der Messerangriffe nahm um 9,1 Prozent zu. Nichtdeutsche stellten 30,9 Prozent der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität und 37,6 Prozent bei Messerangriffen.
  • Diese Zahlen erfassen Tatverdächtige, nicht Verurteilte, und die Staatsangehörigkeit, nicht den Migrationshintergrund. Alter, Geschlecht und soziale Lebenslagen erklären einen Teil der Unterschiede. Und dennoch zeigt das eine deutliche Überrepräsentation.
  • Diese Überrepräsentation darf weder verschwiegen noch zur Kollektivschuld aller Zugewanderten umgedeutet werden.
  • Auch das subjektive Sicherheitsgefühl gehört zum Lagebild: 35 Prozent der Brandenburger machten sich 2024 Sorgen um Kriminalität und Gewalt in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld; 2022 waren es 29 Prozent.
  • Der stark gewachsene Schutzaufwand für Weihnachtsmärkte, Stadtfeste und andere Veranstaltungen ist ebenfalls eine reale Belastung. Er ist vor allem Ausdruck einer veränderten allgemeinen und terroristischen Gefährdungslage durch aktiv betriebene hybride Kriegsführung - auch mithilfe von Migration. Zugleich darf dieses Phänomen nicht pauschal Zuwanderung oder gewöhnlicher Migrantenkriminalität zugerechnet werden.
  • Nicht zuletzt der Anschlag am Rande des Berliner CSD zwingt uns zugleich, eine andere Gefahr ebenso klar zu benennen: Islamistischer Extremismus, Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit und Hass auf queere Menschen sind Angriffe auf unsere freiheitliche Ordnung.
  • Und auch hier gilt: Einen Generalverdacht gegen Musliminnen und Muslime darf es ebenso wenig geben wie das Verschweigen einer konkreten Gefahr.

Wer in Brandenburg lebt, muss auf den Schutz vor Rassismus und Ausgrenzung vertrauen können. Und von jedem Menschen erwarten wir, dass er die Würde, Freiheit und Gleichberechtigung anderer achtet.

Auch der Ordnungsstaat hat Defizite

  • Ende Juni 2026 waren in Brandenburg rund 7.800 vollziehbar ausreisepflichtige Personen; bei rund 3.000 wurde eine Abschiebung als realistisch durchführbar eingeschätzt.
  • 2025 gab es 185 Abschiebungen und Dublin-Überstellungen. Zugleich wurden 1.090 Personen zur freiwilligen ausreise gebracht. Insgesamt wurden damit 1.275 Aufenthalte beendet. Stand heute sind es weitere 698 beendete Aufenthalte bis Juli dieses Jahres.
  • Die Task Force Abschiebung Straftäter zeigt, dass gezielte Priorisierung Wirkung entfalten kann: Seit 2020 wurde in ihrem Rahmen nach aktuellem Stand der Aufenthalt von über 300 ausländischen Straftätern beendet.
  • Freiwillige Ausreise hat zu Recht Vorrang: Sie ist weniger eingriffsintensiv, planbarer, kostengünstiger und nachhaltiger.
  • Aber sie ersetzt den staatlichen Vollzug nicht. Wenn die freiwillige Ausreise verweigert wird und keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse bestehen, muss eine Rückführung möglich sein.
  • In der Praxis ist das oft schwierig. Das liegt an drei Hauptfaktoren: Mangelnde staatliche Abkommen (das ändert sich gerade); Klarheit über Aufenthalte/Antreffen bei Vollzugsmaßnahmen. Und: Die Zentralisierung bei der ZABH hat den erhofften operativen Effekt bislang nicht in ausreichendem Maß erreicht. Nicht, weil sie es nicht könnte. Sie kann. Sondern, weil bei der damaligen Übertragung von Zuständigkeiten, weder Personal noch operative Strukturen folgten.
  • Aber auch hier erneut ein klarer Satz: Die pure Statistik ließe sich kurzfristig leicht erhöhen, wenn wir zuerst dort zugreifen, wo Menschen besonders gut erreichbar sind: am Arbeitsplatz, im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule. Das ist nicht die Priorität, die wir setzen wollen.
  • Unsere Priorität gilt Gefährdern, Gewalt- und Intensivstraftätern sowie weiteren Personen, deren Rückführung rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Die Diagnose

Vier Schwächen des bisherigen Systems

  1. Wir beginnen zu spät. Zu lange Phasen ohne Sprache, Arbeit, Bildung oder belastbare Perspektive produzieren Abhängigkeit, Frustration und Konflikte.
  2. Wir unterscheiden zu wenig. Schutzmigration, Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung, unklare Bleibeperspektive und vollziehbare Ausreisepflicht werden in der öffentlichen Debatte und teilweise auch in den Strukturen vermischt.
  3. Verantwortung ist zersplittert. Bund, Land, Kommunen, BAMF, Gerichte, Arbeitsverwaltung, Ausländerbehörden und freie Träger arbeiten an denselben Biografien, aber nicht immer in einem gemeinsamen Prozess.
  4. Entscheidungen haben zu oft keine zeitnahe Folge. Ein positives Asylergebnis führt nicht schnell genug in Wohnung und Integration; ein negatives nicht verlässlich genug zu Ausreise oder Rückführung.

Das Gesamturteil: Maß und Mitte

  • Das Gesamtbild ist deshalb differenziert: Zuwanderung stärkt unser Land wirtschaftlich, demografisch und menschlich. Viele Systeme wären ohne sie bereits kollabiert. Arbeitsmarktintegration findet statt und konkrete, individuelle Begegnungen gelingen weit überwiegend
  • Zugleich können Tempo und Konzentration der Zuwanderung Menschen und Institutionen überfordern. Sprachdefizite, Arbeitslosigkeit, Leistungsbezug, nicht qualifikationsgerechte Beschäftigung und Sicherheitsprobleme sind sichtbar, müssen benannt und bearbeitet werden.
  • Die angemessene Antwort lautet deshalb weder Verharmlosung noch pauschale Abwehr. Sie lautet weder massenhafte sogenannte Remigration, noch Naivität und Schönfärberei. Sie lautet Humanität und Ordnung, Offenheit und Begrenzung, Rechte und Pflichten.

Ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht.

Eine breite gesellschaftliche Mitte ist bereit, Menschen in Not zu schützen. Sie akzeptiert und schätzt Menschen, die hier arbeiten, die Sprache lernen, Verantwortung übernehmen und Teil dieses Landes werden.

  • Diese Mitte erwartet aber auch, dass unsere Gesetze gelten, zumutbare Integrationsangebote angenommen werden und vorhandene Arbeitsfähigkeit nach Möglichkeit zu Arbeit führt. Sie akzeptiert keinen Sozialleistungsmissbrauch und keine dauerhaft vermeidbare Abhängigkeit, keine schwere und wiederholte Kriminalität und keine dauerhafte Verweigerung zumutbarer Mitwirkung.
  • Sie erwartet die Anerkennung von Rechtsstaat und Gleichberechtigung, Religionsfreiheit deutscher Sprache als gemeinsamer öffentlicher Sprache sowie den Schutz von Minderheiten und allen Lebensformen. Und sie erwartet, dass Zahl, Tempo und örtliche Konzentration der Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit unseres Landes nicht dauerhaft übersteigen.
  • Das ist nicht zu viel verlangt. Das ist keine Absage an Humanität. Es ist die Voraussetzung dafür, Humanität, Offenheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft zu erhalten.

Migration braucht Maß und Mitte: Orientiert am Recht, am Bedarf des Landes, an der tatsächlichen Integrationsfähigkeit und am Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Heimat auch im Wandel erkennbar, vertraut und sicher bleibt.

Das Zielbild - Was folgt aus all dem:

Wir wollen eine Migrations- und Integrationspolitik, die menschlich, gesteuert, wirksam und konsequent handelt.

Sie beruht auf sechs Grundsätzen.

  1. Die Würde jedes Menschen ist unteilbar.Der Staat bewertet und unterteilt nicht den Wert eines Menschen. Er entscheidet nach Recht über Schutz, Aufenthalt und Rückkehr und erwartet ein Verhalten, das unserer Rechtsordnung entspricht.
  2. Integration ist Angebot und eigene Leistung. Integration bedeutet Arbeit - für beide Seiten. Das Land schafft reale Möglichkeiten; Zugewanderte wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mit.
  3. Fähigkeit und Bereitschaft sind zu unterscheiden. Krankheit, Behinderung sind keine Integrationsverweigerung. Beitrag und Mitwirkung können sehr unterschiedlich aussehen.
  4. Wer früh Klarheit hat, kann früh handeln. Statusklärung, Sprache, Kompetenzerfassung und Arbeitsmarktzugang müssen möglichst vom ersten Tag an ineinandergreifen.
  5. Ein Nein des Rechtsstaats muss Bedeutung haben. Wer keinen Schutz- oder Aufenthaltstitel besitzt und zurückkehren kann, kann aus jahrelanger Verweigerung kein faktisches Dauerbleiberecht ableiten. Oder, um es noch deutlicher zu sagen: In der Diskussion um die Umsetzung von Abschiebungen nach Afghanistan gibt es (neben dem Ausschluss von Frauen, Kindern und Erkrankten) für mich einen Unterschied zwischen jenen, die die Jahre hier genutzt haben, um aktiver Teil des Landes zu werden und jenen, die ihre Motivation dazu noch nicht oder erst jetzt entdeckt haben.
  6. Anzahl und Geschwindigkeit müssen beherrschbar bleiben. Integration gelingt nur, wenn Wohnraum, Schulen, Verwaltung, Gesundheitssystem und Arbeitsmarkt die Aufgabe bewältigen können. Das heißt gleichzeitig, dass wir für angemessene Strukturen sorgen müssen.

Wir reichen die Hand. Wir sorgen dafür, dass diese Hand auch wirklich erreichbar ist. Aber wir erwarten, dass sie ergriffen wird.

Und damit zur Landesübergangseinrichtung und dem Chancencenter

Was bedeutet das alles für einen Menschen, der hier ankommt? Für eine Frau auf der Flucht, einen jungen Erwachsenen oder einen Vater, der nicht weiß, ob er bleiben darf, lautete die Antwort unseres Staates zu oft: warten. Warten, auf einen Bescheid, einen Sprachkurs, eine Wohnung, auf Klarheit. Monate, manchmal Jahre, in denen ein Leben stillsteht - teuer für den Staat und für niemanden gut. Das ändern wir.

Aber um das gleich klar zu sagen:

  • Das Asylrecht dient dem Schutz vor Verfolgung und Gefahr, nicht der Auswahl von Arbeitskräften. Arbeit oder gute Integration begründen keinen Asylanspruch.
  • Menschen, die bereits hier leben und auf absehbare Zeit nicht ausreisen können, jahrelang zum Nichtstun zu verurteilen, wäre dennoch wirtschaftlich und gesellschaftlich falsch. Deshalb wollen wir die bestehenden gesetzlichen Wege in Ausbildung, Beschäftigung und einen regulären Aufenthalt konsequent nutzen.
  • Diese Brücke muss und wird schmal und klar geregelt bleiben: kein Bleiberechtsautomatismus, kein inoffizieller Ersatzweg für Arbeitsmigration und kein zusätzlicher Anreiz zur irregulären Einreise.

Die Landesübergangseinrichtung in Eisenhüttenstadt ist der rechtliche und organisatorische Rahmen. Sie ist ein wichtiger neuer Schritt, um mehr Ordnung in das System zu bringen. Das Chancencenter in Frankfurt (Oder) ist ihr intensivstes arbeits- und integrationsorientiertes Förderangebot.

Die Landesübergangseinrichtung richtet sich an Menschen, die nicht mehr in der Erstaufnahme wohnen müssen, deren Bleibeperspektive aber noch unklar oder negativ ist und deren Ausreise oder Abschiebung nicht zeitnah erfolgen kann.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ein verlässliches, klärendes Grundangebot: Orientierung, niedrigschwellige Sprachförderung, Alphabetisierung, Beratung, Potenzialklärung sowie Unterstützung bei einer Bleibe- oder Rückkehrperspektive.

Das Chancencenter geht weiter. Es bündelt vertiefte Sprachförderung, Qualifizierung, Praktika, Regeln im Alltagsleben und in einer künftigen Wohnung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie individuelle Begleitung - für maximal 200 Menschen, bei denen diese intensive Förderung eine reale Aussicht auf Erfolg hat. Die bereit und in der Lage sind, diesen Weg, diese Chance aktiv mitzugehen. Die Pilotphase zeigte eine 98%ige Erfolgsquote auf diesem Weg und der Vermittlung in Arbeit.

Weder Landesübergangseinrichtung noch Chancencenter ersetzen das Asylverfahren oder schaffen automatisch ein Aufenthaltsrecht. Sie nutzen rechtlich vorhandene Wege, wenn Sprache, Ausbildung, Arbeit und Mitwirkung eine tragfähige Perspektive eröffnen und bereiten andernfalls eine geordnete Rückkehr vor.

Darauf baut ein verbindlicher, individueller Entwicklungsplan mit unterzeichneter Integrationsvereinbarung auf. Mit erreichbaren und zu erreichenden Schritten: Sprachkurs, Qualifizierung, Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung, Beratung. Er zeigt, was der Staat anbietet, was als Nächstes geschieht und welche Mitwirkung erwartet wird. So wird aus Fördern und Fordern ein nachvollziehbarer, abrechenbarer Prozess.

Und am Ende wird eine belastbare Entscheidung stehen.

Wer eine rechtliche und tatsächliche Bleibeperspektive erreicht, wechselt mit einem klaren Übergabeplan in eine Kommune.

Wer ausreisepflichtig ist und vorhandene Möglichkeiten dauerhaft ohne nachvollziehbaren Grund verweigert, wechselt in den Rückkehr- und Ausreiseprozess.

Das Chancencenter ist kein Dauerwartesaal, kein Gefängnis und kein Bleiberechtsautomat. Es ist ein Ort der Klärung, der konkreten Chance und der nachvollziehbaren Konsequenz.

Integration ist weder ein Selbstläufer noch vollzieht sie sich einfach als Selbstverständlichkeit. Sie ist ein Angebot des Staates. Sie ist aber auch eine Leistung, die wir von den Menschen selbst erwarten dürfen.

Wohin wir insgesamt wollen

Klare Wege

Die Landesübergangseinrichtung und das Chancencenter sind kein isoliertes Einzelprojekt. Sie sind ein Baustein einer größeren Neuordnung, einer Prozessarchitektur, die ich jetzt skizzieren will.

Schutzberechtigte und Menschen mit sicherer Bleibeperspektive und nur diese, sollen schnell aus der Erstaufnahme in dezentrales Wohnen, Sprache, Bildung und Arbeit kommen.

Kommunen werden nicht länger frühzeitig Fälle übernehmen, deren Status ungeklärt ist und bei denen zentrale Verfahren noch ausstehen.

Wer in die Kommune kommt, wird möglichst eine erkennbare Perspektive, geklärte Bedarfe und einen anschlussfähigen Integrationsplan mitbringen.

Die kommunale Entlastung wird konkret spürbar. Sie entsteht bei den Unterbringungskapazitäten, bei den Kosten der Anschlussunterbringung und beim Verwaltungsaufwand in aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

Menschen mit unklarer Perspektive und realer Entwicklungsoption bleiben in Landesverantwortung - in der Landesübergangseinrichtung und, in begrenzter Zahl, im Chancencenter. Dort erhalten sie verbindliche Klärung und Förderung.

Für vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, deren Rückkehr möglich ist, gilt: freiwillige Ausreise zuerst; konsequente Rückführung, wenn sie nicht freiwillig gehen. Dafür entsteht in Wünsdorf nach der nun vorliegenden Freigabe durch das Finanzministerium die Landesausreiseeinrichtung. Sie wird auch die Erreichbarkeit verbessern. Sie ist keine Haftanstalt, ermöglicht aber eine engere Fallbegleitung und den gezielten Einsatz rechtlich zulässiger Melde-, Aufenthalts- und Wohnsitzauflagen.

Gefährder sowie Gewalt- und Intensivstraftäter haben höchste Priorität - mit engem Fallmanagement, aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen und Gewahrsam oder Haft im rechtlich zulässigen Rahmen.

Darüber hinaus entsteht das Behördenzentrum am BER, wir verfügen über einen Ausreisegewahrsam, eine GEAS-Einrichtung, eine abgeschlossene Mitnutzungsvereinbarung über Abschiebehaftplätze. 

Die Ordnungsmittel werden zielgerichtet eingesetzt.

Bezahlkarte, Residenzpflicht, Melde- und Wohnsitzauflagen sind keine politischen Symbole. Sie müssen einen konkreten Zweck erfüllen: Erreichbarkeit sichern, Sekundärmigration begrenzen, Verfahren ordnen und Integration dort ermöglichen, wo passende Strukturen bestehen.

Die landesweite Wohnsitzauflage soll mehr Verbindlichkeit in die Zuweisung und die örtlichen Integrationsstrukturen bringen. Für Arbeit, Ausbildung - also Integration und besondere Schutzbedarfe bleiben Wohnortwechsel möglich.

Durch die neuen Landeseinrichtungen haben wir neue Möglichkeiten, die in der Diagnose genannten Schwächen selbst zu beheben.

Natürlich darf der Staat nur fordern, was er tatsächlich anbietet. Was zumutbar angeboten und rechtmäßig angeordnet wird, darf aber nicht folgenlos verweigert werden.

Das gilt etwa für die Identitätsklärung, notwendige Behörden- und Meldetermine, Integrationskurse, zumutbare Arbeitsgelegenheiten und wahrheitsgemäße Angaben. Die Möglichkeiten zu Anspruchseinschränkungen werden wir auf Landesebene in Brandenburg anwenden. Selbiges erwarten wir auch von der Kommunalen Familie. Möglich ist es. 

Erreichbarkeit ist gemeinsame Verantwortung. Für vollziehbar ausreisepflichtige Erwachsene mit realistischer Rückkehrmöglichkeit werden persönliche Termine in angemessenen Abständen zur verbindlichen Fallsteuerung gehören - für Identitätsklärung, Rückkehrberatung und die nächsten Verfahrensschritte. Wer Leistungen erhält, muss für die zuständigen Stellen erreichbar sein oder andernfalls zur Fahndung ausgeschrieben und von Leistungen ausgeschlossen werden.

Kinder dürfen nicht für das Verhalten ihrer Eltern sanktioniert werden. Aber bewusste und zumutbare Nichtmitwirkung darf nicht folgenlos bleiben.

Es gilt: Wer bleibt, soll nicht warten. Wer gehen muss, muss am Verschwinden gehindert werden. Wer sich einbringt, soll vorankommen. Und der Staat muss in jedem dieser Fälle verlässlich handeln.

Die gerade genannten Dinge, sind beschlossen und entschieden. Die Freigaben liegen vor. Sie sind schon entstanden oder befinden sich nun bis Ende des Jahres im Aufbau. 

Was folgt dann: 

1. Das Integrationsgesetz als nächster großer Schritt. Die Arbeit am Referentenentwurf läuft.

  • Aufnahme und Integration werden erstmals in einem gemeinsamen Gesetz geregelt.
  • Der Grundsatz des Förderns und Forderns wird verankert
  • Kurzfristige Projektlogiken und Doppelstrukturen werden überprüft; wirksame Angebote werden verstetigt und enger mit den Regelsystemen verbunden. Planbarkeit wird verbessert.
  • Die Zuweisung soll neben Einwohnerzahl und Kapazität auch Arbeitsmarktpotenzial und vorhandene Integrationsstrukturen berücksichtigen.
  • Ein digitales Kapazitäts- und Integrationsmonitoring verbindet ZABH, LASV und Kommunen.
  • Eine Basisfinanzierung für vorgehaltene Plätze schafft Planungssicherheit auch bei schwankender Belegung.
  • Weniger, klar kalkulierte Pauschalen ersetzen einen überkomplexen Katalog.
  • Die Digitalisierung muss weiter ausgebaut werden. 17 von 18 Ausländerbehörden bieten inzwischen "Aufenthalt Digital" an. Nun brauchen wir flächendeckend elektronische Akten, sichere Schnittstellen und eine einheitlichere Praxis.
  • Und ja, es braucht eine Debatte zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen, ZABH und kommunalen Ausländerbehörden.

2. Werden wir die Chancen unseres Ressorts nutzen.

  • In unserem Haus sind Migration und Integration mit Arbeit, Sozialem, Pflege und Gesundheit verbunden. Zugleich gehören die migrantischen Organisationen, Gleichstellung, queeres Leben und die Fachstelle Antisemitismus zu unserem Verantwortungsbereich.
  • Genau an diesen Schnittstellen entscheidet sich Integration: im Betrieb, in der Arztpraxis, in der Schule, im Schutz von Frauen, jüdischen und queeren Menschen und in der Auseinandersetzung mit Extremismus.
  • Diese Zuständigkeiten werden wir stärker als gemeinsame Handlungskette nutzen.

3. Praxisdialog Fachkräfteeinwanderung

Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung braucht einen eigenen, schnellen und serviceorientierten Weg, der nicht durch die Logik des Asylsystems führt. Es gilt, was ich gesagt habe: Die Brücke über das Chancencenter bleibt schmal und klar geregelt.

Der Fachkräfteeinwanderung werde ich mich verstärkt widmen. 

Ein Beispiel: Im vergangenen Wintersemester studierten knapp 14.000 ausländische Studierende in Brandenburg - 26,2 Prozent aller Studierenden und bundesweit der höchste Anteil. Fast die Hälfte studiert Ingenieurwissenschaften. Wir müssen ihnen ermöglichen, nach dem Studium im Land zu bleiben - durch Sprache, Praktika, verlässliche Verfahren und konkrete Angebote unserer Unternehmen. 70 Prozent der befragten Menschen mit Migrationsgeschichte geben an, gut oder sehr gut Deutsch zu sprechen. Viele Menschen lernen die Sprache, arbeiten, gründen Familien, engagieren sich und tragen unser Land mit. 

Mit Kammern, Gesundheits- und Pflegebranche sowie weiteren Arbeitsmarktpartnern führe ich einen Praxisdialog. Dabei beziehe ich ausdrücklich Betriebe ein, bei denen Verfahren schwierig waren oder gescheitert sind. Diese Fälle zeigen, an welchen Übergängen wir nachschärfen müssen.

Die 14 Welcome Center, die zentrale Fachkräfte-Ausländerbehörde, der Business Immigration Service, die WFBB und weitere Angebote müssen als ein Weg funktionieren - mit klaren Zuständigkeiten und verbindlichen Übergaben.

Wir brauchen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Sozialpartner, Unternehmensverbände, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, Wirtschaftsförderungen, Berufsschulen, Anerkennungsberatung, Welcome Center und Ausländerbehörden an einem Tisch - und vor allem in einem gemeinsamen Arbeitsprozess.

Es fehlt nicht in erster Linie an einzelnen Angeboten. Zu häufig entstehen die Probleme an den Übergängen: zwischen Sprachkurs und Qualifizierung, zwischen Anerkennung und Beschäftigung, zwischen Ausländerbehörde und Betrieb oder zwischen Berufsschule und Unterstützungsangebot.

Deshalb müssen wir enger zusammenrücken und unsere Strukturen besser ineinandergreifen lassen. Ein Unternehmen muss nicht jedes Programm und jede Zuständigkeit kennen. Es braucht eine verlässliche Ansprechperson und einen verbindlichen nächsten Schritt. Genau daran müssen wir gemeinsam arbeiten.

Eine gemeinsame Aufgabe

Brandenburg kann vieles von dem, was ich skizziert habe, selbst regeln und tut dies auch. Aber damit es grundlegend besser wird, brauchen wir noch mehr. 

Der Bund muss Asylverfahren beschleunigen, Sprachkurse verlässlich finanzieren, Anerkennungsverfahren vereinfachen und Länder bei schwierigen Rückführungen unterstützen. Entscheidend sind verlässliche Abkommen mit Drittstaaten.

Europa muss das Gemeinsame Europäische Asylsystem rechtsstaatlich und einheitlich umsetzen. Offene Binnengrenzen brauchen geschützte Außengrenzen und gemeinsame Regeln. Grund- und Menschenrechte sind dabei kein Hindernis, sondern der Maßstab.

Die Kommunen brauchen verlässliche Finanzierung, Daten und Übergabepläne. Land, Ausländerbehörden und Unterkunftsträger müssen Meldeketten verbessern. Das Land verantwortet den Vollzug; die Kommunen unterstützen mit ihrer örtlichen Kenntnis.

Unternehmen müssen Praktika, Ausbildung und Beschäftigung ermöglichen - und Aufstiegschancen statt dauerhafter Niedriglohnsackgassen bieten. Die beteiligten Stellen müssen als gemeinsamer Prozess funktionieren. 

Und migrantische Organisationen müssen früher und verlässlicher beteiligt werden. Sie übersetzen nicht nur Sprache. Sie erklären Institutionen, Rechte und Pflichten. Sie erreichen Menschen, zu denen Behörden oft keinen unmittelbaren Zugang finden. Sie erkennen Konflikte früh und bauen Brücken in Schule, Arbeit, Verein und Nachbarschaft.

Schluss: Eine Politik der klaren Mitte

Wir versprechen keine konfliktfreie Migration. Unser Ziel ist, sie beherrschbarer, gerechter und wirksamer zu organisieren.

  • Die politische Mitte darf sich nicht zwischen Humanität und Ordnung entscheiden müssen.
  • Sie muss beides vollständig vertreten: die Würde jedes Menschen und die Durchsetzung demokratisch gesetzten Rechts.
  • Sie muss Chancen eröffnen, ohne Schwierigkeiten kleinzureden.
  • Sie muss Konsequenzen ziehen, ohne Menschen abzuwerten.
  • Sie muss die Kommunen entlasten, ohne ihnen die Integration aus der Hand zu nehmen.

Diese Landesübergangseinrichtung und dieses Chancencenter sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Hier soll aus Warten Klarheit werden, aus Potenzial eine Perspektive und aus einer rechtlichen Entscheidung eine tatsächliche Folge.

Wer bleibt, soll nicht warten.

Wer gehen muss, darf nicht verschwinden.

Wer sich einbringt, soll vorankommen.

Und der Staat muss in jedem dieser Fälle verlässlich handeln.

Wenn uns das gelingt, bewahren wir nicht nur die Ordnung. Dann bewahren wir auch die Offenheit unseres Landes. Dann bleibt und wird Brandenburg Heimat - für die Menschen, die schon lange hier leben. Und für diejenigen, die hier ankommen, Verantwortung übernehmen und dieses Land mit uns gemeinsam tragen.

Der Verzicht auf Migration, wie ihn einige fordern, bedeutet den wirtschaftlichen und strukturellen Niedergang unseres Landes. 

Die Naivität, für die andere stehen, bedeutet, dass wir die Zerreißprobe nicht bestehen werden mit ebenso gravierenden Folgen für unser Land.

Brandenburg kann ein Land sein, in dem Schutz verlässlich ist, Integration gelingt und Recht durchgesetzt wird. Dafür brauchen wir - jede und jeder Einzelne - den Mut zu unterscheiden, die Kraft zu handeln und bei all dem immer und überall: Den Respekt vor jedem einzelnen Menschen. Das ist der Weg, den ich vorschlage. Allein kann ich ihn nicht gehen. Ich lade Sie ein, ihn mit mir zu beschreiten.

Herzlichen Dank.