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Arbeitsförderung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt in Brandenburg sind überwunden. In den vergangenen Jahren hat sich der Arbeitsmarkt insgesamt stabilisiert und befindet sich zugleich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Digitalisierung, Dekarbonisierung, demografischer Wandel sowie die Transformation wichtiger Wirtschaftsbranchen verändern die Anforderungen an Beschäftigte und Unternehmen nachhaltig.

Gleichzeitig zeigt sich, dass trotz einer insgesamt stabilen Beschäftigungslage nicht alle Menschen gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren. Während Unternehmen in vielen Bereichen weiterhin dringend Fach- und Arbeitskräfte suchen, benötigen insbesondere Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt gezielte Unterstützung, um den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung zu schaffen. Qualifizierung, Weiterbildung und individuelle Förderung gewinnen daher zunehmend an Bedeutung.

Das Land Brandenburg unterstützt mit vielfältigen Förderangeboten die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt und begleitet Beschäftigte sowie Unternehmen bei den Herausforderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels. Ziel ist es, Beschäftigung zu sichern, Fachkräfte zu gewinnen und allen Menschen gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt in Brandenburg sind überwunden. In den vergangenen Jahren hat sich der Arbeitsmarkt insgesamt stabilisiert und befindet sich zugleich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Digitalisierung, Dekarbonisierung, demografischer Wandel sowie die Transformation wichtiger Wirtschaftsbranchen verändern die Anforderungen an Beschäftigte und Unternehmen nachhaltig.

Gleichzeitig zeigt sich, dass trotz einer insgesamt stabilen Beschäftigungslage nicht alle Menschen gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren. Während Unternehmen in vielen Bereichen weiterhin dringend Fach- und Arbeitskräfte suchen, benötigen insbesondere Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt gezielte Unterstützung, um den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung zu schaffen. Qualifizierung, Weiterbildung und individuelle Förderung gewinnen daher zunehmend an Bedeutung.

Das Land Brandenburg unterstützt mit vielfältigen Förderangeboten die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt und begleitet Beschäftigte sowie Unternehmen bei den Herausforderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels. Ziel ist es, Beschäftigung zu sichern, Fachkräfte zu gewinnen und allen Menschen gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

 

Integrationsbegleitung

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in der EU-Förderperiode 2021-2027 vom 25.05.2022

Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung

  • Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Sie setzt vor der Teilnahme an Unterstützungsmodulen an und wird begleitend hierzu fortgeführt. Zudem kann sie nach einem erfolgreichen Übergang in Erwerbstätigkeit oder in Bildung als Nachbetreuung weitergeführt werden.
  • Eine Integrationsbegleiterin oder ein Integrationsbegleiter sollte in der Regel nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen. Hinzu kommen die Kinder der Teilnehmenden, die indirekt von der Förderung ihrer Eltern profitieren und selbst nicht als Teilnehmende zählen.

Unterstützungsmodule

  • Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
    • zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und auf eine Integration in Erwerbstätigkeit vorbereiten und/ oder die soziale Situation der Teilnehmenden verbessern,
    • das Zusammenleben in den Familienbedarfsgemeinschaften stärken und festigen und
    • die Kinder der teilnehmenden Familien spezifisch fördern.

Optional können gefördert werden:

  • eine aufschließende psychologische Beratung von Teilnehmenden
    • Zusätzlich zur sozialpädagogischen Begleitung durch Integrationsbegleitende kann psychologisches Fachpersonal in die Maßnahmen eingebunden werden.
  • Projektmittel zur Entwicklung neuer Unterstützungsangebote
    • Optional können Projektmittel beantragt werden, die der Entwicklung und Implementierung von neuen Unterstützungsangeboten für die Zielgruppen dienen. Der Start des Entwicklungsprozesses muss innerhalb der ersten zwölf Projektmonate erfolgen.

Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
  • teilnehmerbezogene Ausgaben (ALG II-Pauschale)
  • Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden an der Maßnahme entstehen

Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort

  • in einer kreisfreien Stadt 20 Euro pro Person und Monat und
  • in einem Landkreis 45 Euro pro Person und Monat.

Antragsverfahren
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen.
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Derzeit ist keine Antragstellung möglich.

Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.

Weitere Informationen

Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg GmbH
Infotelefon Arbeit: (0331) 660-2200
Internet:  https://www.ilb.de/de/

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in der EU-Förderperiode 2021-2027 vom 25.05.2022

Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung

  • Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Sie setzt vor der Teilnahme an Unterstützungsmodulen an und wird begleitend hierzu fortgeführt. Zudem kann sie nach einem erfolgreichen Übergang in Erwerbstätigkeit oder in Bildung als Nachbetreuung weitergeführt werden.
  • Eine Integrationsbegleiterin oder ein Integrationsbegleiter sollte in der Regel nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen. Hinzu kommen die Kinder der Teilnehmenden, die indirekt von der Förderung ihrer Eltern profitieren und selbst nicht als Teilnehmende zählen.

Unterstützungsmodule

  • Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
    • zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und auf eine Integration in Erwerbstätigkeit vorbereiten und/ oder die soziale Situation der Teilnehmenden verbessern,
    • das Zusammenleben in den Familienbedarfsgemeinschaften stärken und festigen und
    • die Kinder der teilnehmenden Familien spezifisch fördern.

Optional können gefördert werden:

  • eine aufschließende psychologische Beratung von Teilnehmenden
    • Zusätzlich zur sozialpädagogischen Begleitung durch Integrationsbegleitende kann psychologisches Fachpersonal in die Maßnahmen eingebunden werden.
  • Projektmittel zur Entwicklung neuer Unterstützungsangebote
    • Optional können Projektmittel beantragt werden, die der Entwicklung und Implementierung von neuen Unterstützungsangeboten für die Zielgruppen dienen. Der Start des Entwicklungsprozesses muss innerhalb der ersten zwölf Projektmonate erfolgen.

Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
  • teilnehmerbezogene Ausgaben (ALG II-Pauschale)
  • Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden an der Maßnahme entstehen

Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort

  • in einer kreisfreien Stadt 20 Euro pro Person und Monat und
  • in einem Landkreis 45 Euro pro Person und Monat.

Antragsverfahren
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen.
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

Derzeit ist keine Antragstellung möglich.

Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.

Weitere Informationen

Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg GmbH
Infotelefon Arbeit: (0331) 660-2200
Internet:  https://www.ilb.de/de/