Gemeinsam für Gute Arbeit in Brandenburg
Brandenburger Bündnis für Gute Arbeit
Gute Arbeit ist die Grundlage für eine moderne, sich wandelnde Arbeitswelt, fairen unternehmerischen Wettbewerb und für ein starkes, soziales und wirtschaftlich erfolgreiches Brandenburg.
Brandenburg gestaltet den Wandel der Arbeitswelt im Sinne „Guter Arbeit“ auf vielfältige Weise. Gute Arbeit: Das bedeutet anständige Entlohnung, faire Arbeitszeiten, sichere Arbeitsplätze, vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards beim Arbeitsschutz und eine funktionierende Sozialpartnerschaft mit zukunftsfähigen Tarifverträgen.
Seit Mai 2016 gibt es das Bündnis für Gute Arbeit als zentrales arbeitspolitisches Gremium des Landes. Die Partner des Bündnisses entwickeln das Thema Gute Arbeit inhaltlich weiter und machen sie zur Richtschnur des gemeinsamen Handelns aller wichtigen Arbeitsmarktakteure.
Dem Bündnis gehören unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke das federführende Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ), das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE) und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg, die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit an.
Anhand des Bündnisses wird eine bessere Verzahnung der arbeitspolitischen Debatten und Aktivitäten im Land geleistet. Gemeinsam verständigen sich die Arbeitsmarktakteure mit der Landesregierung auf zentrale politische Initiativen, Kampagnen und Maßnahmen. Das Bündnis trifft sich jährlich.
Die letzte Sitzung des Bündnisses für Gute Arbeit fand am 8. September 2025 statt. Ein wichtiger Themenschwerpunkt war die Unterzeichnung des Ausbildungskonsenses 2025 - 2027. Der Ausbildungskonsens wird alle zwei Jahre von den Partnern des Konsenses aktualisiert und fortgeschrieben. Weitere Informationen finden sie unter: https://www.ausbildungskonsens-brandenburg.de/erklaerung/
Gute Arbeit ist die Grundlage für eine moderne, sich wandelnde Arbeitswelt, fairen unternehmerischen Wettbewerb und für ein starkes, soziales und wirtschaftlich erfolgreiches Brandenburg.
Brandenburg gestaltet den Wandel der Arbeitswelt im Sinne „Guter Arbeit“ auf vielfältige Weise. Gute Arbeit: Das bedeutet anständige Entlohnung, faire Arbeitszeiten, sichere Arbeitsplätze, vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards beim Arbeitsschutz und eine funktionierende Sozialpartnerschaft mit zukunftsfähigen Tarifverträgen.
Seit Mai 2016 gibt es das Bündnis für Gute Arbeit als zentrales arbeitspolitisches Gremium des Landes. Die Partner des Bündnisses entwickeln das Thema Gute Arbeit inhaltlich weiter und machen sie zur Richtschnur des gemeinsamen Handelns aller wichtigen Arbeitsmarktakteure.
Dem Bündnis gehören unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke das federführende Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ), das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE) und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg, die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit an.
Anhand des Bündnisses wird eine bessere Verzahnung der arbeitspolitischen Debatten und Aktivitäten im Land geleistet. Gemeinsam verständigen sich die Arbeitsmarktakteure mit der Landesregierung auf zentrale politische Initiativen, Kampagnen und Maßnahmen. Das Bündnis trifft sich jährlich.
Die letzte Sitzung des Bündnisses für Gute Arbeit fand am 8. September 2025 statt. Ein wichtiger Themenschwerpunkt war die Unterzeichnung des Ausbildungskonsenses 2025 - 2027. Der Ausbildungskonsens wird alle zwei Jahre von den Partnern des Konsenses aktualisiert und fortgeschrieben. Weitere Informationen finden sie unter: https://www.ausbildungskonsens-brandenburg.de/erklaerung/
Brandenburger Sozialpartnerdialog
Sozialpartnerschaft ist das Fundament unseres fairen Miteinanders in der Arbeitswelt, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Verantwortung für gute Lohn- und Arbeitsbedingungen übernehmen. Tarifverträge sind das Herzstück dieser Partnerschaft. Sie geben Sicherheit, stärken den Zusammenhalt und sorgen dafür, dass Fortschritt nicht nur für wenige, sondern für alle spürbar wird.
Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium des Landes Brandenburg, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Berlin-Brandenburg, haben am 31. Mai 2011 eine Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg verabschiedet.
Ziel der Gemeinsamen Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg ist eine stärkere Beteiligung der bisher nicht organisierten Unternehmen und Beschäftigten. Es sollen die gemeinsamen Kräfte gebündelt werden, um die Herausforderungen einer dynamischen Wirtschaft und eines sich wandelnden Arbeitsmarktes zu überwältigen - Dies vor dem Hintergrund rasant veränderter geopolitische Rahmenbedingungen, dem demografischen Wandel, der Dekarbonisierung und der Digitalisierung.
Zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wurde am 14. November 2011 der Brandenburger Sozialpartnerdialog gegründet. Seitdem trifft sich der Sozialpartnerdialog mindestens zweimal im Jahr. Der Dialog zwischen der Landesregierung und der Sozialpartner im Rahmen des Sozialpartnerdialogs entwickelt gemeinschaftlich neue Ansätze und Maßnahmen zu aktuellen Themen, wie Fachkräftegewinnung und -sicherung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Stärkung der Tarifbindung, faire Entlohnung und flexible, moderne Angebote für die Beschäftigten. An ihm beteiligen sich unter der Moderation des Arbeitsministeriums (MASGZ), das Wirtschaftsministerium (MWEKE), die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, die Tarifparteien der Branchen Metall- und Elektro, Baugewerbe, Chemie, Handel, Logistik sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Kommunale Arbeitgeberverband und verschiedene Landesinnungsverbände.
Sozialpartnerschaft ist das Fundament unseres fairen Miteinanders in der Arbeitswelt, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Verantwortung für gute Lohn- und Arbeitsbedingungen übernehmen. Tarifverträge sind das Herzstück dieser Partnerschaft. Sie geben Sicherheit, stärken den Zusammenhalt und sorgen dafür, dass Fortschritt nicht nur für wenige, sondern für alle spürbar wird.
Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium des Landes Brandenburg, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Berlin-Brandenburg, haben am 31. Mai 2011 eine Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg verabschiedet.
Ziel der Gemeinsamen Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg ist eine stärkere Beteiligung der bisher nicht organisierten Unternehmen und Beschäftigten. Es sollen die gemeinsamen Kräfte gebündelt werden, um die Herausforderungen einer dynamischen Wirtschaft und eines sich wandelnden Arbeitsmarktes zu überwältigen - Dies vor dem Hintergrund rasant veränderter geopolitische Rahmenbedingungen, dem demografischen Wandel, der Dekarbonisierung und der Digitalisierung.
Zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wurde am 14. November 2011 der Brandenburger Sozialpartnerdialog gegründet. Seitdem trifft sich der Sozialpartnerdialog mindestens zweimal im Jahr. Der Dialog zwischen der Landesregierung und der Sozialpartner im Rahmen des Sozialpartnerdialogs entwickelt gemeinschaftlich neue Ansätze und Maßnahmen zu aktuellen Themen, wie Fachkräftegewinnung und -sicherung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Stärkung der Tarifbindung, faire Entlohnung und flexible, moderne Angebote für die Beschäftigten. An ihm beteiligen sich unter der Moderation des Arbeitsministeriums (MASGZ), das Wirtschaftsministerium (MWEKE), die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, die Tarifparteien der Branchen Metall- und Elektro, Baugewerbe, Chemie, Handel, Logistik sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Kommunale Arbeitgeberverband und verschiedene Landesinnungsverbände.
Tarifbindung
In den letzten rund 20 Jahren wies die Tarifbindung bundesweit eine deutlich rückläufige Tendenz auf[1]. In Brandenburg waren im Jahr 2024 insgesamt 16 Prozent der Betriebe über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden; 42 Prozent aller brandenburgischen Beschäftigten waren in tarifgebundenen Betrieben tätig. Die Reichweite von Tarifverträgen entsprach damit in Brandenburg weitgehend jener in Ostdeutschland insgesamt. In Westdeutschland waren weiterhin deutlich größere Anteile der Betriebe und Beschäftigten tarifgebunden: Die Differenz zu Brandenburg betrug sowohl beim Anteil tarifgebundener Betriebe als auch beim Anteil tarifgebundener Beschäftigter knapp zehn Prozentpunkte.
Die überwiegende Mehrzahl der brandenburgischen Betriebe (84 Prozent) ist aktuell nicht formal an einen Tarifvertrag gebunden. Eine fehlende Tarifbindung bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Tarifverträge bei diesen Betrieben keine Anwendung finden. Tatsächlich orientiert sich ein relevanter Teil der nicht tarifgebundenen Betriebe an geltenden Flächentarifverträgen. In Brandenburg nutzte im Jahr 2024 rund ein Drittel der nicht tarifgebundenen Betriebe solche Tarifverträge als Maßstab bei der Aushandlung von Löhnen und Gehältern. Das entspricht 29 Prozent aller brandenburgischen Betriebe, in denen ein Viertel der Beschäftigten tätig ist. Fasst man die formal tarifgebundenen Betriebe und die nicht tarifgebundenen, sich aber an Tarifverträgen orientierenden Betriebe zusammen, erstreckt sich der Wirkungsbereich von Tarifverträgen in Brandenburg auf insgesamt 45 Prozent der Betriebe und 66 Prozent der Beschäftigten.
[1] Quelle: Betriebspanel, 29. Welle
Tarifbindung
In den letzten rund 20 Jahren wies die Tarifbindung bundesweit eine deutlich rückläufige Tendenz auf[1]. In Brandenburg waren im Jahr 2024 insgesamt 16 Prozent der Betriebe über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden; 42 Prozent aller brandenburgischen Beschäftigten waren in tarifgebundenen Betrieben tätig. Die Reichweite von Tarifverträgen entsprach damit in Brandenburg weitgehend jener in Ostdeutschland insgesamt. In Westdeutschland waren weiterhin deutlich größere Anteile der Betriebe und Beschäftigten tarifgebunden: Die Differenz zu Brandenburg betrug sowohl beim Anteil tarifgebundener Betriebe als auch beim Anteil tarifgebundener Beschäftigter knapp zehn Prozentpunkte.
Die überwiegende Mehrzahl der brandenburgischen Betriebe (84 Prozent) ist aktuell nicht formal an einen Tarifvertrag gebunden. Eine fehlende Tarifbindung bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Tarifverträge bei diesen Betrieben keine Anwendung finden. Tatsächlich orientiert sich ein relevanter Teil der nicht tarifgebundenen Betriebe an geltenden Flächentarifverträgen. In Brandenburg nutzte im Jahr 2024 rund ein Drittel der nicht tarifgebundenen Betriebe solche Tarifverträge als Maßstab bei der Aushandlung von Löhnen und Gehältern. Das entspricht 29 Prozent aller brandenburgischen Betriebe, in denen ein Viertel der Beschäftigten tätig ist. Fasst man die formal tarifgebundenen Betriebe und die nicht tarifgebundenen, sich aber an Tarifverträgen orientierenden Betriebe zusammen, erstreckt sich der Wirkungsbereich von Tarifverträgen in Brandenburg auf insgesamt 45 Prozent der Betriebe und 66 Prozent der Beschäftigten.
[1] Quelle: Betriebspanel, 29. Welle
13. Brandenburger Betriebsrätekonferenz: Moderne Arbeitskultur, sozialer Zusammenhalt und Fachkräftesicherung
Die Arbeitswelt steht vor großen Herausforderungen, neben dem Strukturwandel wirken umfangreiche digitale und grüne Transformationsprozesse auf die Gestaltung von Arbeit. Betriebliche Mitbestimmung kann dazu beitragen, dass dieser Wandel für die Beschäftigten und für die Betriebe erfolgreich bewältigt werden kann. Betriebsräte sind die Stimme der Beschäftigten und ein unverzichtbarer Teil unserer sozialen Marktwirtschaft. Sie sorgen dafür, dass Entscheidungen in den Unternehmen ausgewogen, transparent und im Sinne der Menschen getroffen werden, die tagtäglich zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen. Ihr Einsatz schafft Vertrauen – er ist entscheidend, um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte zu halten und zu gewinnen und um den Wandel in der Wirtschaft zu meistern.
Die Betriebsrätekonferenz unter der Federführung des Arbeitsministeriums stand 2025 unter dem Motto „Betriebliche Mitbestimmung als Ausdruck gelebter Demokratie“. Die Konferenz widmete sich aktuellen Themen der Arbeitswelt und bot Workshops zu familienfreundlicher Unternehmenskultur, Arbeits- und Gesundheitsschutz, diskriminierungsfreien Arbeitsplätzen, neuen Modellen zur Gestaltung der Arbeitszeit sowie den Herausforderungen der Transformation im digitalen Zeitalter und dem Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
In 2026 fanden wieder Betriebsratswahlen statt. Eine Amtszeit beläuft sich auf vier Jahre. Betriebsratswahlen bilden einen zentralen Meilenstein für die demokratische Mitbestimmung in den Unternehmen in Brandenburg. Sie stehen für faire Beteiligung, eine moderne Arbeitskultur und für den gemeinsamen Willen, Brandenburg auf wirtschaftlichem Erfolgskurs zu halten und den Standort weiterzuentwickeln.
Die Pressemitteilung zur 13. Betriebsrätekonferenz können Sie hier nachlesen:
Die Arbeitswelt steht vor großen Herausforderungen, neben dem Strukturwandel wirken umfangreiche digitale und grüne Transformationsprozesse auf die Gestaltung von Arbeit. Betriebliche Mitbestimmung kann dazu beitragen, dass dieser Wandel für die Beschäftigten und für die Betriebe erfolgreich bewältigt werden kann. Betriebsräte sind die Stimme der Beschäftigten und ein unverzichtbarer Teil unserer sozialen Marktwirtschaft. Sie sorgen dafür, dass Entscheidungen in den Unternehmen ausgewogen, transparent und im Sinne der Menschen getroffen werden, die tagtäglich zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen. Ihr Einsatz schafft Vertrauen – er ist entscheidend, um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte zu halten und zu gewinnen und um den Wandel in der Wirtschaft zu meistern.
Die Betriebsrätekonferenz unter der Federführung des Arbeitsministeriums stand 2025 unter dem Motto „Betriebliche Mitbestimmung als Ausdruck gelebter Demokratie“. Die Konferenz widmete sich aktuellen Themen der Arbeitswelt und bot Workshops zu familienfreundlicher Unternehmenskultur, Arbeits- und Gesundheitsschutz, diskriminierungsfreien Arbeitsplätzen, neuen Modellen zur Gestaltung der Arbeitszeit sowie den Herausforderungen der Transformation im digitalen Zeitalter und dem Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
In 2026 fanden wieder Betriebsratswahlen statt. Eine Amtszeit beläuft sich auf vier Jahre. Betriebsratswahlen bilden einen zentralen Meilenstein für die demokratische Mitbestimmung in den Unternehmen in Brandenburg. Sie stehen für faire Beteiligung, eine moderne Arbeitskultur und für den gemeinsamen Willen, Brandenburg auf wirtschaftlichem Erfolgskurs zu halten und den Standort weiterzuentwickeln.
Die Pressemitteilung zur 13. Betriebsrätekonferenz können Sie hier nachlesen: